Heizlastberechnung online: Wie viel kW braucht Ihre Wärmepumpe?

Auf den Punkt:

Die Heizlast eines Einfamilienhauses mit 150 m² Wohnfläche liegt je nach Baujahr und Dämmung grob zwischen 6 kW und 16 kW. Eine Schätzung gelingt mit Faustformel oder Online-Rechner, für die Auslegung der Wärmepumpe und die BEG-Förderung braucht es die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831. Die Seite zeigt Rechenbeispiel, Grenzen der Faustformel, Kosten nach Verbraucherzentrale und was der Fachbetrieb von Ihnen braucht.

Von Stefan Kratzert

Stand: 25. Oktober 2026

Die Heizlast eines Einfamilienhauses mit 150 m² Wohnfläche liegt je nach Baujahr und Dämmung grob zwischen 6 kW (Neubau) und 16 kW (unsanierter Altbau). Eine erste Schätzung erhalten Sie in fünf Minuten: Wohnfläche mal spezifische Heizlast in W/m², oder aus Ihrem bisherigen Verbrauch (Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Jahr, geteilt durch 250, ergibt kW). Für die Auslegung der Wärmepumpe reicht das nicht. Dafür braucht es die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, und die Förderung verlangt sie. Diese Seite zeigt die Faustformel mit Rechenbeispiel, wo sie versagt, was ein Online-Rechner leistet, was eine Berechnung kostet und was Ihr Fachbetrieb von Ihnen braucht.

Faustformel: So schätzen Sie die Heizlast

Zwei Wege führen zu einer Größenordnung.

Weg 1: aus dem Verbrauch. Der Bundesverband Wärmepumpe nennt als Einstiegsrechnung: Heizölverbrauch pro Jahr in Litern geteilt durch 250 ergibt die Heizleistung (Heizlast) in kW. Für Erdgas gilt dasselbe mit Kubikmetern. Die sogenannte Schweizer Formel, die das Warmwasser berücksichtigt, teilt durch 300. Beispiel: 2.800 Liter Heizöl im Jahr ergeben 11,2 kW (Teiler 250) bzw. 9,3 kW (Teiler 300). Rechnerisch steckt dahinter die Annahme von rund 2.500 Volllaststunden bei etwa 10 Kilowattstunden je Liter oder Kubikmeter. Nehmen Sie den Durchschnitt mehrerer Jahre und lassen Sie Sanierungen und längere Leerstände nicht unbeachtet.

Weg 2: aus der Fläche. Wohnfläche mal spezifische Heizlast in W/m², geteilt durch 1.000, ergibt kW. Die spezifische Heizlast hängt vor allem vom Baujahr ab. Die folgende Tabelle rechnet die Verbrauchsrichtwerte des Bundesverbands Wärmepumpe für Einfamilienhäuser nach der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt (Stand 2015) in W/m² um und setzt sie für ein Haus mit 150 m² Wohnfläche ein. Die Umrechnung ist eine eigene Überschlagsrechnung von Wunderloop mit einer Annahme: 2.500 Volllaststunden im Jahr, also Verbrauch in kWh/(m²·a) geteilt durch 2,5. Ein belegter W/m²-Wert je Baualtersklasse aus einer Primärquelle liegt uns nicht vor.

Baualtersklasse (Einfamilienhaus)Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)Heizlast in W/m² (gerechnet)Heizlast bei 150 m²
1919–1948249rund 10014,9 kW
1949–1957268rund 10716,1 kW
1958–1968266rund 10616,0 kW
1969–1978237rund 9514,2 kW
WSchV 19772008012,0 kW
WSchV 1982159rund 649,5 kW
WSchV 1995109rund 446,5 kW
EnEV 2002/200795,5rund 385,7 kW

Quelle: Bundesverband Wärmepumpe, Praxisratgeber „Modernisieren mit Wärmepumpe“, S. 18 (grobe Richtwerte); Umrechnung in W/m² und kW durch Wunderloop (Annahme 2.500 Volllaststunden).

Rechenbeispiel. Einfamilienhaus von 1972, 150 m² Wohnfläche, nicht nachträglich gedämmt: 150 m² × rund 95 W/m² = rund 14.200 W, also etwa 14 kW. Zur Gegenprobe: 150 m² × 237 kWh/(m²·a) = 35.550 kWh im Jahr, geteilt durch 2.500 Stunden ergibt 14,2 kW. Dasselbe Haus nach einer Dämmung auf WSchV-1982-Niveau läge bei etwa 9,5 kW. Ein Neubau gleicher Größe liegt bei etwa 6 kW.

Wie genau ist das? Die Streuung ist groß. Das Umweltbundesamt hat 2026 191 raumweise berechnete Heizlasten von Wohngebäuden ausgewertet (überwiegend Baujahre 1970 bis 2009, Nettogrundfläche 100 bis 300 m², Median 196 m²). Die meisten Gebäude lagen bei 30 bis 60 W/m², der Median bei 45 W/m². Das sind Werte bezogen auf die Nettogrundfläche und für Gebäude, die zum Teil nachträglich gedämmt wurden, nicht auf die Wohnfläche und nicht auf den Zustand der Baujahre. Die Tabelle oben und die Auswertung passen deshalb nicht Spalte für Spalte zusammen. Sie zeigen vor allem eines: Aus dem Baujahr allein lässt sich die Heizlast Ihres Hauses nicht auf ein bis zwei kW genau vorhersagen.

Wann die Faustformel nicht reicht

Die Faustformel sagt Ihnen, ob Ihr Haus eher bei 6 oder bei 16 kW liegt. Eine Wärmepumpe wählen Sie damit nicht aus. Sechs Gründe:

1. Teillast entscheidet, nicht nur die Spitze. Die Norm-Heizlast gilt für die Norm-Außentemperatur, die an einem Standort nur an wenigen Stunden im Jahr erreicht wird. Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen regeln ihre Leistung und werden meist mit einem Elektroheizstab für die Spitzen kombiniert. Der Bundesverband Wärmepumpe rechnet das an einem Einfamilienhaus (Baujahr 1970, Potsdam, Norm-Heizlast 10 kW, Vorlauf 55 °C) mit drei Gerätegrößen durch:

zu kleinoptimiertzu groß
Heizleistung bei Auslegungstemperatur4,2 kW6,5 kW8,8 kW
Anteil an der Norm-Heizlast42 %65 %88 %
Deckungsanteil Wärmepumpe im Jahr92,5 %98,8 %99,0 %
Anteil Heizstab7,5 %1,2 %1,0 %
Jahresarbeitszahl bei 55 °C Vorlauf3,13,53,3
Bivalenzpunkt+0,5 °C−5 °C−10 °C

Quelle: Bundesverband Wärmepumpe, Leitfaden Wärmepumpendimensionierung, Tabelle 1. Gilt für diese leistungsgeregelte Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Heizstab im Einfamilienhaus und ist nicht auf jedes Haus übertragbar.

Die Faustformel hätte hier 10 kW geliefert. Das beste Ergebnis brachte ein Gerät, das bei Auslegungstemperatur 6,5 kW leistet. Der Bivalenzpunkt ist die Außentemperatur, unterhalb der die Wärmepumpe allein nicht mehr reicht und der Heizstab zuschaltet. Das Beispiel zeigt aber auch: Wer nur die Faustformel kennt, kann dieses Ergebnis nicht herleiten. Wie sich die Auslegung auf Stromverbrauch und Jahresarbeitszahl auswirkt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch: Jahresarbeitszahl, COP und SCOP richtig rechnen.

2. Netzbetreiber-Steuerung. Früher wurden Sperrzeiten des Netzbetreibers bei der Dimensionierung berücksichtigt. Nach dem Bundesverband Wärmepumpe begrenzt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes heute nur noch die elektrische Anschlussleistung (zum Beispiel auf 4,2 kW bei einem Einfamilienhaus mit Wärmepumpe). Abschaltzeiten fließen deshalb nicht mehr in die Auslegung ein. Welche Grenze für Ihre Anlage gilt, klärt Ihr Fachbetrieb.

3. Warmwasser. Die Faustformel aus der Fläche enthält kein Warmwasser. Der Bundesverband Wärmepumpe setzt nach VDI 4645 für ein Einfamilienhaus 25 Liter mit 60 °C je Person und Tag an (etwa 1,45 kWh) plus 3 kWh für Speicher- und Verteilverluste. Bei vier Personen und 10 kW Norm-Heizlast steigt die Auslegungsheizleistung damit auf 10,4 kW. Der Zuschlag ist klein, kann aber die nächste Baugröße auslösen.

4. Heizflächen und Vorlauftemperatur. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Die Verbraucherzentrale nennt 30 bis 50 °C als besonders effizient. Der Bundesverband Wärmepumpe verlangt, dass die Heizflächen so ausgelegt sind, dass 60 °C ausreichen, gegebenenfalls durch den Tausch einzelner Heizkörper. Ob Ihre Heizkörper das schaffen, lässt sich nur mit der Heizlast je Raum und den Daten jedes Heizkörpers beurteilen. Hat das Haus eine Fußbodenheizung, ist der Einbau nach dem Praxisratgeber des Bundesverbands „immer möglich“.

5. Raumweise statt pauschal. Die Heizlast verteilt sich nicht gleichmäßig. In der Auswertung des Umweltbundesamts liegen bei der Hälfte der Gebäude die mittleren 50 % der Räume höchstens 25 W/m² auseinander, bei dem Viertel mit der größten Streuung mindestens 37 W/m². Bäder, Dachgeschosse und Räume mit großen Außenflächen fallen auf. Komplexe Grundrisse streuen stärker als kompakte.

6. Die Förderung verlangt es. Nach der BEG-Förderrichtlinie muss die Anlage anhand einer raumweisen Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 dimensioniert werden. Details im Abschnitt „Förderfähige Heizlastberechnung“.

Ihr Fachbetrieb braucht dafür Pläne und Flächen. Eine Heizlastberechnung erstellen wir nicht. Wir liefern die Unterlagen, auf denen sie aufbaut: maßhaltige Grundrisse und Schnitte aus Ihren Bestandsplänen mit Raumflächen, eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV und auf Wunsch Gebäudedaten aus dem Energiemodell. Ihr Fachbetrieb oder Ihr Energieberater spart das Aufmaß und rechnet mit gesicherten Zahlen. Bestandsplan in CAD wandeln · Grundriss erstellen lassen · Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Was die Heizlast wirklich bestimmt

Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die ein Raum oder Gebäude bei Norm-Auslegungsbedingungen braucht, um die gewünschte Innentemperatur zu halten. Nach DIN EN 12831-1 setzt sie sich aus Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten zusammen, dazu kommen Zuschläge etwa für erhöhte Innentemperaturen und Aufheizung. Die Einflussgrößen:

  • Gebäudehülle: Fläche und Wärmedurchgang (U-Wert) von Außenwänden, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Fenstern. Zwischenzeitliche Dämmung oder neue Fenster senken die Heizlast deutlich.
  • Norm-Außentemperatur: Sie hängt vom Standort ab. Die Klimakarte des Bundesverbands Wärmepumpe zur DIN/TS 12831-1 weist Werte zwischen rund −19 °C und −4 °C aus.
  • Innentemperaturen: Standardwerte oder mit dem Bauherrn vereinbarte, um 1, 2 oder 3 Kelvin erhöhte Werte. Wer es wärmer möchte, braucht mehr Leistung.
  • Lüftung: Fensterlüftung oder Lüftungsanlage mit und ohne Wärmerückgewinnung.
  • Angrenzende Räume: Unbeheizte Keller, Dachböden und Nachbarwohnungen verändern die Verluste.
  • Gebäudeform: Je mehr Außenfläche im Verhältnis zum Volumen, desto höher die Verluste je Quadratmeter.

Nicht Teil der Heizlast sind Warmwasser und der jährliche Energiebedarf. Beides wird ergänzt (Warmwasser) oder ist eine andere Größe (Energiebedarf in kWh, nicht Leistung in kW). Zur Einordnung: Ihren Energieausweis und was er enthält, erklärt unser Ratgeber Energieausweis.

Norm-Heizlast nach DIN EN 12831 und was dafür gebraucht wird

Die Berechnung der Norm-Heizlast regelt DIN EN 12831-1:2017-09, in Deutschland ergänzt durch DIN/TS 12831-1:2020-04 mit den nationalen Festlegungen, etwa den Normaußentemperaturen. Die Norm kennt ein detailliertes und ein vereinfachtes Verfahren. Gerechnet wird für jeden Raum und für das ganze Gebäude. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Wärmepumpe, die Heizflächen und den hydraulischen Abgleich. Bei Wärmepumpen gibt es zusätzlich das Verfahren B des hydraulischen Abgleichs: Es umfasst die raumweise Heizlast, die Einstellung der Heizflächen und der Verteilleitungen.

Was der Fachbetrieb für eine raumweise Berechnung braucht:

  1. Grundrisse und Schnitte mit Raumflächen, Raumhöhen und Raumnutzung (Wohnzimmer, Bad, Flur)
  2. Außenmaße und Wandaufbauten: Wandlängen nach Himmelsrichtung, Bauteilaufbauten oder U-Werte
  3. Fenster und Türen: Flächen, Verglasung und Einbaujahr
  4. Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke: Aufbau, Dämmung, beheizt oder unbeheizt darüber und darunter
  5. Standort für die Norm-Außentemperatur
  6. Gewünschte Raumtemperaturen und Lüftungsart
  7. Heizkörper und Heizflächen: Typ, Größe, vorhandene Leistung (für Vorlauftemperatur und hydraulischen Abgleich)

Punkt 1 und 2 sind der aufwendigste Teil, wenn kein maßhaltiger Plan vorliegt. Alte Baupläne bekommen Sie meist über die Bauaktenabfrage, wie im Ratgeber Bauakte beschrieben. Liegt nur ein Papierplan oder ein Scan vor, wandeln wir ihn in einen maßhaltigen Plan um. Eine Wohnfläche nach WoFlV stellt dabei die Raumflächen zusammen, die der Fachbetrieb ohnehin braucht.

Online-Rechner: Was sie leisten und wo sie scheitern

Ein Heizlastrechner im Netz liefert in Minuten eine Zahl. Das Verfahren dahinter ist meist das vereinfachte Hüllflächenverfahren, wie es DIN EN 12831-1 beschreibt. Als Beispiel: Der Heizlastrechner des Bundesverbands Wärmepumpe bietet vier Wege (Baualtersklasse, Jahresverbrauch, Volllaststunden, Hüllfläche) und nennt sein Ergebnis selbst eine überschlägige Abschätzung, die eine ausführliche Heizlastberechnung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht ersetzt. Ab 30 kW Heizlast rät er zu genaueren Methoden. Die Verantwortung für das Ergebnis liegt beim Planer.

Wofür ein Rechner taugt: erste Größenordnung, Plausibilitätsprüfung eines Angebots, Gespräch mit dem Fachbetrieb vorbereiten, Heizkörpertausch grob abschätzen.

Wo er scheitert:

  • Raumweise Ergebnisse und damit die Heizflächen-Prüfung fehlen oder sind pauschal.
  • Eingaben sind Schätzungen, etwa die Baualtersklasse statt der tatsächlichen Dämmung. Bei einem teilsanierten Haus liegt das Ergebnis schnell daneben.
  • Kein Nachweis: Die Förderrichtlinie verlangt eine raumweise Heizlastermittlung (mit Vereinfachungen laut Leistungsbeschreibung des Formulars der VdZ). Ob das Ergebnis eines Online-Rechners dafür genügt, entscheidet der Fachbetrieb, der den hydraulischen Abgleich bestätigt, nicht der Rechner.
  • Excel-Vorlagen und Formblätter (häufig gesucht) leisten nur so viel wie ihr Bediener. Das Formblatt, das die Förderung kennt, ist das Bestätigungsformular zum hydraulischen Abgleich der VdZ, das der Fachbetrieb ausfüllt.

Der Rechner ersetzt also weder das Aufmaß noch die Berechnung. Er ist der Einstieg.

Kosten einer Heizlastberechnung

Die Verbraucherzentrale nennt für ein typisches Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern ohne vorhandene Heizlastberechnung (Stand 10.11.2025):

LeistungSpanne
Heizlastberechnung, vereinfachtes Verfahren A300 bis 450 €
Berechnung hydraulischer Abgleich250 bis 400 €
Grundpaket insgesamt (mit Ventileinstellung)750 bis 1.200 €
Aufpreis für die detaillierte raumweise Berechnung (Verfahren B)zusätzlich 400 bis 600 €

Die Angebotspreise für Verfahren B lagen laut Verbraucherzentrale zwischen 240 und 2.700 €. Die Werte sind Richtwerte und hängen von Gebäude, Dämmstandard und Region ab. Die Preise stammen von der Verbraucherzentrale, nicht von uns. Wer die Pläne und Raumflächen schon mitbringt, verkürzt die Aufnahme beim Fachbetrieb; ob und wie sich das im Angebot niederschlägt, klären Sie dort.

Eine Heizlastberechnung gehört nicht zu unserem Leistungsangebot, wir nennen dafür auch keinen Preis. Was wir liefern, steht im Abschnitt „Wann die Faustformel nicht reicht“.

Förderfähige Heizlastberechnung

*Stand der Förderangaben: 24.10.2026. Die Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie, das Merkblatt und Ihr Antrag.*

Die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.07.2026 gilt seit 21.07.2026 bis 31.12.2030. Für die Heizlast sagt sie:

  • Raumweise Heizlastermittlung. Zur Vermeidung über- oder unterdimensionierter Anlagen ist die Anlage anhand einer raumweisen Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 zu dimensionieren. Vereinfachungen sind möglich, geregelt in der Leistungsbeschreibung des Bestätigungsformulars der VdZ (Nr. 3.1).
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Ein Fachunternehmen bestätigt ihn mit dem VdZ-Formular. Die KfW-Produktseite zum Programm 458 nennt als Voraussetzung nur den hydraulischen Abgleich; die Heizlast steht in den technischen Mindestanforderungen der Richtlinie.
  • Jahresarbeitszahl. Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird (Nr. 3.4.6).
  • Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte sie erbringt (Nr. 5.5 und 8.4.7).
  • Antrag vor Vorhabenbeginn. Förderanträge für Zuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn (Nr. 9.2.1). Die Heizlastberechnung als Planungsleistung können Sie also vor dem Antrag beauftragen, den Einbauvertrag nicht ohne Förderzusage-Bedingung.

Sind die Kosten der Heizlastberechnung selbst förderfähig? Die Richtlinie und das KfW-Infoblatt (Version 11.0, 09/2026) nennen die Heizlastberechnung nicht als eigene förderfähige Position. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B über die BEG gefördert wird. Klären Sie vor der Beauftragung mit Ihrem Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten, wie die Rechnung zu gestalten ist. Eine Zusage dazu können wir nicht geben.

Die Fördersätze, Boni und Höchstbeträge ändern sich laut KfW ab 01.02.2027 stufenweise. Diese Seite nennt sie nicht, damit sie nicht veralten; die aktuelle Übersicht finden Sie bei der KfW.

Typische Fehler bei der Auslegung

Zu groß. Beim Heizungstausch wird oft die Leistung des alten Kessels übernommen. Der Bundesverband Wärmepumpe schreibt, dass in Bestandsgebäuden viele Komponenten überdimensioniert sind, weil früher mit großzügigen Zuschlägen ausgelegt wurde oder spätere Dämmung die Heizlast gesenkt hat. Bei Kesseln ist das kaum schädlich, bei Wärmepumpen schon. Folgen laut BWP: höhere Investitionskosten, häufiges Takten des Verdichters mit schlechterer Effizienz und kürzerer Lebensdauer, höhere Betriebskosten, höhere Störanfälligkeit, aufwendigere Hydraulik. Im obigen Beispiel sank die Jahresarbeitszahl von 3,5 auf 3,3, als das Gerät von 6,5 auf 8,8 kW wuchs.

Zu klein. Die Folgen: Heizleistung reicht nicht, Komfortverlust, höhere Betriebskosten durch den hohen Anteil des Heizstabs. Im Beispiel deckte der Heizstab bei 4,2 kW 7,5 % der Wärme, bei 6,5 kW nur 1,2 %.

Weitere Fehler:

  • Verbrauch nach einer Sanierung unverändert hochgerechnet. Wer vor der Dämmung gemessen hat, überschätzt die Heizlast.
  • Warmwasser vergessen oder doppelt gezählt (Schweizer Formel enthält es bereits).
  • Nur eine Gesamtzahl, keine Räume. Dann bleibt unklar, ob Heizkörper und Vorlauftemperatur passen.
  • Wunschtemperaturen nicht besprochen. Höhere Raumtemperaturen erhöhen Heizlast und Verbrauch; der BWP empfiehlt die Aufklärung des Kunden.
  • Kesselleistung statt Heizlast als Maßstab. Ein 21-kW-Ölkessel sagt nichts über die Heizlast, die das Haus tatsächlich hat.

Pläne und Raumflächen liegen noch nicht vor?

Wir wandeln Ihren Bestandsplan in einen maßhaltigen Grundriss mit Raumflächen um und rechnen Ihre Wohnfläche nach WoFlV. Preis je Geschoss und Umfang finden Sie im Konfigurator. Eine Heizlastberechnung gehört nicht dazu, Ihr Fachbetrieb bekommt aber geprüfte Eingangsdaten. Bestandsplan in CAD wandeln · Zum Konfigurator

Fachlich verantwortet von

Stefan Kratzert, Architekt · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur

Häufige Fragen

Wie viel kW braucht eine Wärmepumpe für 150 qm?

Das hängt vom Baujahr: Bei 150 m² Wohnfläche liegt die Heizlast nach Faustformel zwischen rund 6 kW (Neubau nach EnEV 2002/2007) und rund 16 kW (Haus der 1950er bis 1960er Jahre ohne Dämmung). Die Wärmepumpe wählen Sie nach der raumweisen Norm-Heizlast, nicht nach dieser Spanne. Dieselbe Rechnung gilt für 100, 120, 130, 160, 180, 200 und 250 qm: Fläche mal W/m² aus der Tabelle oben.

Für wie viele Quadratmeter reicht eine 12-kW-Wärmepumpe?

Bei rund 95 W/m² (Haus 1969–1978) etwa 125 m², bei rund 64 W/m² (WSchV 1982) etwa 190 m², bei rund 38 W/m² (Neubau) etwa 315 m². Die Geräteleistung hängt außerdem vom Teillastverhalten ab, nicht nur von der Fläche.

Wie viele kW braucht ein Altbau?

Das lässt sich nur mit der raumweisen Heizlast sagen. Ein unsanierter Altbau liegt nach der Tabelle bei 14 bis 16 kW je 150 m², ein auf WSchV-1977- oder 1982-Niveau gedämmter bei rund 9,5 bis 12 kW. Dazu gehört die Prüfung der Heizkörper auf eine niedrige Vorlauftemperatur.

Kann ich die Heizlastberechnung selber machen?

Eine Schätzung ja, siehe Faustformel. Eine Berechnung nach DIN EN 12831 ist eine Fachleistung: Sie braucht Bauteilaufbauten, Klimadaten und Software. Für die Förderung bestätigt der Fachbetrieb den hydraulischen Abgleich mit dem Formular der VdZ.

Gibt es eine kostenlose Heizlastberechnung online?

Es gibt kostenlose Rechner, zum Beispiel vom Bundesverband Wärmepumpe. Sie liefern eine überschlägige Zahl, keine raumweise Berechnung und keinen Nachweis für die Förderung.

Wer macht eine Heizlastberechnung?

Der Heizungsbauer oder Installationsbetrieb, ein Energieberater oder ein TGA-Planer. Für die Förderung bestätigt ein Fachunternehmen den hydraulischen Abgleich. Für Fachplanung und Baubegleitung, die mit 50 % gefördert werden, ist ein Energieeffizienz-Experte nötig.

Ist eine Heizlastberechnung Pflicht?

Für die BEG-Förderung einer Wärmepumpe ja, als raumweise Ermittlung (mit Vereinfachungen). Ob sie in Ihrem Fall darüber hinaus verlangt wird, hängt vom Vorhaben ab; fragen Sie Ihren Fachbetrieb.

Ist die Heizlastberechnung förderfähig?

Die BEG-Förderrichtlinie (Stand 24.10.2026) verlangt für die geförderte Wärmepumpe eine raumweise Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Die Heizlastberechnung ist dort nicht als eigene förderfähige Position genannt; eine Zusage, dass ihre Kosten gefördert werden, können wir nicht geben. Planungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden. Klären Sie die Abrechnung vor der Beauftragung mit Ihrem Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten und im Zweifel bei der KfW.

Was kostet eine Heizlastberechnung für ein Einfamilienhaus?

Nach der Verbraucherzentrale rund 300 bis 450 € für Verfahren A, zusätzlich rund 400 bis 600 € für die raumweise Berechnung (Verfahren B). Mehr im Abschnitt „Kosten“.

Braucht eine Fußbodenheizung eine Heizlastberechnung?

Ja, die Heizlast je Raum bestimmt die Auslegung der Heizkreise. Ein Haus mit Fußbodenheizung ist nach dem Bundesverband Wärmepumpe immer für eine Wärmepumpe geeignet.

Was ist der Bivalenzpunkt?

Die Außentemperatur, unterhalb der die Wärmepumpe die Heizlast allein nicht mehr deckt und ein zweiter Wärmeerzeuger (meist ein Heizstab) zuschaltet. Im Beispiel des Bundesverbands lag er bei +0,5 °C (zu klein), −5 °C (optimiert) und −10 °C (zu groß).

Quellen

  • Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21.07.2026)
  • KfW, Programm 458 und Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“, Version 11.0 (09/2026)
  • Bundesverband Wärmepumpe, Leitfaden Wärmepumpendimensionierung (11/2025) und Praxisratgeber „Modernisieren mit Wärmepumpe“ (10/2025)
  • Umweltbundesamt, CLIMATE CHANGE 20/2026
  • Verbraucherzentrale, Hydraulischer Abgleich (Stand 10.11.2025) und Wärmepumpe: Alles, was Sie wissen müssen (Stand 14.04.2026)
  • DIN EN 12831-1:2017-09, DIN/TS 12831-1:2020-04

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