Wohnfläche nach WoFlV. Gestempelt und unterschrieben.
Banktauglich und finanzamtkonform. Standard, kein Aufpreis.
Ein Klick führt Sie in den Konfigurator, vorbelegt. Sie korrigieren, was an Ihrem Objekt anders ist.




Berechnung auf Basis Ihrer Unterlagen, kein Vor-Ort-Termin nötig.
Geprüft von Stefan Kratzert, eingetragener Architekt · Bayerische Architektenkammer, Mitgl.-Nr. 175549 · Visa · PayPal · SEPA · Rechnung
Wohnflächenberechnungen
berechnete Wohneinheiten
Worauf Sie sich verlassen können
Vom Architekten geprüft
Jede Berechnung wird von einem Architekten erstellt und unterschrieben. Bayerische Architektenkammer, Mitgl.-Nr. 175549.
Prüfstempel

Banktauglich und finanzamtkonform
Das Dokument wird von Banken, Finanzämtern und Notaren akzeptiert. Kein Aufpreis, kein Zusatzdokument.
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Relevante Normen und Standards
WoFlV — Wohnflächenverordnung (BMJ, 2004)
Bundesrechtliche Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche für Mietverträge und Verkauf. Regelt die Anrechnung von Dachschrägen (50 % bei 1–2 m, 0 % unter 1 m), Balkonen und Terrassen (25 %, max. 50 %).
DIN 277 — Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen (DIN Media, 2021)
Definiert Grundflächen und Rauminhalte für Hochbauten. Relevant für die Abgrenzung von Wohnfläche, Nutzfläche und Konstruktionsfläche.