Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Antworten zu Bestellung, Unterlagen, Ablauf, Ergebnis und Zahlung — aus echten Kundenanfragen. Fachliche Fragen zu Dachschrägen, Balkon oder Keller beantworten unsere Ratgeber-Artikel weiter unten; Kauffragen die Seite zur Wohnflächenberechnung.
Bestellen
Wie bestelle ich eine Wohnflächenberechnung?
Am einfachsten online über den Konfigurator: Objekt angeben, Pläne hochladen, bezahlen. Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Alternativ schicken Sie uns Ihre Unterlagen an [email protected], dann erhalten Sie ein Angebot.
Welche Paketgröße muss ich wählen?
Wählen Sie die Stufe nach der Wohnfläche laut Ihren Unterlagen. Die Stufen sind Klein (bis 70 m²), Mittel (70 bis 120 m²) und Groß (über 120 m²). Abgerechnet wird nach der tatsächlich ermittelten Wohnfläche: Liegt sie in einer höheren Stufe, stellen wir die Differenz nach der Lieferung in Rechnung; liegt sie niedriger, erstatten wir die Differenz.
Kann ich mehrere Wohneinheiten in einer Bestellung beauftragen?
Ja. Im Konfigurator geben Sie die Anzahl der Wohneinheiten an, der Preis richtet sich danach. Jede Einheit erhält eine eigene Flächenaufstellung.
Kann ich einen Grundriss als DWG dazubestellen?
Ja, als Zusatzoption im Konfigurator. Sie erhalten dann neben der Berechnung einen bemaßten Grundriss als DWG-Datei.
Gibt es eine Express-Bearbeitung?
Ja, Sie können Express im Konfigurator dazubuchen. Ihr Auftrag wird dann vorrangig bearbeitet.
Unterlagen
Welche Unterlagen brauchen Sie, und in welcher Qualität?
Grundrisse aller Geschosse, zum Beispiel aus der Bauakte. Ein Scan oder ein gerades, scharfes Foto genügt, wenn die Maßketten lesbar sind. Beim ausgebauten Dachgeschoss hilft zusätzlich ein Schnitt, weil die Raumhöhen unter den Schrägen über die Anrechnung entscheiden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter „Unterlagen für die Wohnflächenberechnung vorbereiten“.
Was, wenn meine Pläne nicht mehr aktuell sind, etwa nach einem Umbau?
Wir rechnen auf Grundlage der Unterlagen, die Sie uns geben. Hat sich etwas verändert, schicken Sie uns die Änderung mit, gerne als Skizze mit selbst gemessenen Maßen. Wählen Sie dafür im Konfigurator beim Upload „Selbst gezeichnete Skizze (keine Pläne vorhanden)“. Die Skizze muss den tatsächlichen Zustand zeigen, bei Dachschrägen gehören Kniestockhöhe und Raumhöhe hinein. Sie bestätigen per Pflicht-Checkbox, dass Sie die Maße selbst am Bestand gemessen haben, und laden mindestens ein Nachweisfoto je Wohneinheit hoch. Empfohlen ist je Raum ein Foto mit sichtbarem Zollstock oder Maßband an einer Wand. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter „Unterlagen für die Wohnflächenberechnung vorbereiten“.
Was, wenn der Upload im Konfigurator nicht klappt?
Senden Sie die Dateien an [email protected] und nennen Sie Ihre Bestellnummer, falls vorhanden. Wir ordnen sie Ihrem Auftrag zu.
Ablauf
Was passiert nach meiner Bestellung?
Sie erhalten eine Auftragsbestätigung. Danach erstellen wir die Berechnung, und ein eingetragener Architekt prüft, unterschreibt und stempelt sie. Sobald sie fertig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Download im Kundenportal. Wir liefern in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang Ihrer Unterlagen, mit Grundriss innerhalb von 7 Werktagen. Mit Express innerhalb von 2 Werktagen, mit Grundriss und Express innerhalb von 5 Werktagen.
Warum melden Sie sich mit Rückfragen?
Manche Angaben lassen sich aus Plänen nicht sicher ablesen, etwa die Zahl der Stufen zu einem erhöhten Raum oder die Höhen unter der Dachschräge. Sie entscheiden über die Anrechnung, deshalb fragen wir lieber nach, als zu schätzen.
Wie erfahre ich den Stand meines Auftrags?
Antworten Sie einfach auf Ihre Auftragsbestätigung. Verzögert sich etwas, melden wir uns von selbst.
Ergebnis
Wie erhalte ich meine Berechnung, und was tue ich, wenn die Anmeldung nicht klappt?
Sie laden die Berechnung im Kundenportal herunter und melden sich dort mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Klappt das nicht, nutzen Sie unser Support-Formular. Wir helfen Ihnen umgehend und schicken Ihnen die Dateien bei Bedarf direkt.
Ist die Berechnung unterschrieben und gestempelt, und reicht sie für Bank und Notar?
Ja. Die Berechnung trägt Unterschrift und Kammerstempel eines in der Bayerischen Architektenkammer eingetragenen Architekten. Sie erhalten sie als PDF, das Sie beliebig oft ausdrucken und weitergeben können. Ein Papierexemplar verschicken wir nicht. Was Banken verlangen, lesen Sie auf der Seite zur Wohnflächenberechnung.
Meine Bank verlangt ein eigenes Formular. Was nun?
Reichen Sie zuerst unsere Wohnflächenberechnung ein. Sie ist nach WoFlV aufgeschlüsselt und von einem Architekten gestempelt, und die meisten Banken nehmen sie so an. Besteht Ihre Bank auf ihrem eigenen Formular, übertragen wir die Werte als Zusatzleistung gegen gesondertes Entgelt. Den Preis nennen wir Ihnen vorab. Manche Bankformulare sind als Selbstauskunft gestaltet. Diese unterschreiben Sie als Darlehensnehmer selbst, wir liefern die Werte.
Was tue ich, wenn ein Raum fehlt oder etwas nicht stimmt?
Schreiben Sie uns, was fehlt oder abweicht. Weicht die Berechnung von Ihren Unterlagen ab, korrigieren wir das kostenfrei, bis sie stimmt.
Warum weichen Maße zwischen den Geschossen ab?
Meist liegt der Grund in den Unterlagen selbst, weil ältere Pläne nicht immer zueinander passen. Wir gleichen die Geschosse ab und sagen Ihnen, woher die Abweichung kommt. Für die Nacharbeit bei widersprüchlichen Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Schätzung der Kosten und können auf dieser Basis transparent entscheiden.
Zahlung
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie zahlen direkt bei der Bestellung, per Karte oder Lastschrift, oder auf Rechnung.
Kann die Rechnung auf eine andere Person oder Firma ausgestellt werden?
Ja. Geben Sie den Rechnungsempfänger bei der Bestellung an oder teilen Sie ihn uns mit, dann stellen wir die Rechnung entsprechend aus.
Wo finde ich die Bankverbindung für die Überweisung?
Auf Ihrer Rechnung. Fehlt sie, schreiben Sie uns kurz, dann schicken wir sie Ihnen.
Fachfragen zur Wohnfläche
Wo finden Sie Antworten zu Dachschrägen, Balkon oder Keller? In unseren Ratgeber-Artikeln zur Wohnflächenberechnung: