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Unterlagen für die Wohnflächenberechnung vorbereiten — So wird Ihr Plan zur Berechnungsgrundlage

Wunderloop
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026

Wir berechnen Ihre Wohnfläche nach WoFlV auf Grundlage der Pläne, die Sie uns geben. Ein Aufmaß vor Ort gehört nicht dazu. Damit das Ergebnis stimmt, muss Ihr Plan zeigen, wie Ihr Objekt heute tatsächlich aussieht.

Eine Planvorlage je Geschoss bzw. Wohneinheit

Laden Sie für jedes Geschoss (beim Haus oder Mehrfamilienhaus) bzw. für jede Wohneinheit (bei der Eigentumswohnung) genau einen aktuellen Plan hoch. Dieser Plan ist die verbindliche Grundlage der Berechnung. Möglich sind PDF, JPG, PNG und DWG.

Änderungen direkt in den Plan einzeichnen

Hat sich seit der Planerstellung etwas geändert, zum Beispiel eine neue Innenwand, ein zusätzliches Bad oder eine neue Terrasse? Dann zeichnen Sie die Änderung direkt in diese Planvorlage ein. Handschriftlich ist in Ordnung, solange die Änderung eindeutig und bemaßt ist: Lage, Länge und Abstand zu bestehenden Wänden müssen ablesbar sein.

Bitte schicken Sie keine Zusatzblätter, getrennten Skizzen oder Fotos neben dem Plan. Ausnahme: Gibt es keine Pläne, gilt der Abschnitt „Keine Pläne vorhanden“. Was nicht im Plan steht, fließt nicht in die Berechnung ein.

So geht es am einfachsten: Plan ausdrucken, Änderung mit Lineal einzeichnen, Maße dazuschreiben und den Plan gerade und gut lesbar wieder einscannen (im Zweifel 300 dpi).

Keine Pläne vorhanden: bemaßte Skizze

Gibt es für Ihr Objekt keine Pläne, zeichnen Sie je Geschoss bzw. Wohneinheit eine Skizze und bemaßen jeden Raum mit Länge und Breite. Bei Dachschrägen geben Sie zusätzlich die Wandhöhe bis zum Beginn der Schräge (Kniestock) und die Raumhöhe an. Diese Skizze ist dann Ihre Planvorlage und muss den tatsächlichen Zustand zeigen.

Als Nachweis brauchen wir:

  • je Raum mindestens ein Foto, auf dem ein Zollstock oder Maßband an einer Wand zu sehen ist,
  • Ihre schriftliche Bestätigung, dass Sie die Maße selbst am Bestand gemessen haben, zum Beispiel im Briefing-Feld Ihrer Bestellung oder per E-Mail.

Auch hier gilt: eine Skizze je Geschoss, keine weiteren Zusatzblätter.

Wir führen keine Unterlagen zusammen

Bei der reinen Wohnflächenberechnung übernehmen wir Räume und Maße aus der einen Planvorlage je Geschoss. Wir sammeln keine Angaben aus mehreren Plänen, Skizzen, E-Mails oder Fotos zusammen und gleichen sie nicht gegeneinander ab.

Liegen Ihre Informationen verteilt vor, buchen Sie im Konfigurator zusätzlich Grundrisspläne. Dann erstellen wir aus Ihren Unterlagen zuerst einen aktuellen Grundriss und berechnen die Wohnfläche auf dieser Basis.

Wofür Sie einstehen

Sie stehen dafür ein, dass Ihre Unterlagen richtig, aktuell und widerspruchsfrei sind. Die Berechnung ist so genau wie der Plan, auf dem sie beruht. Überarbeitungen wegen nachgereichter oder geänderter Pläne sind nicht Teil der kostenfreien Korrekturschleife. Die Einzelheiten stehen in der Anlage 5 zu unseren AGB (https://wunderloop.de/unternehmen/rechtliches/anlage-5-allgemeine-geschaftsbedingungen).

Kurz-Checkliste

  • Ein Plan je Geschoss bzw. Wohneinheit
  • Aktueller Zustand, Änderungen eingezeichnet und bemaßt
  • Maßstab oder ein bekanntes Referenzmaß erkennbar
  • Plan vollständig, gerade und gut lesbar

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