Brutto-Rauminhalt (BRI) berechnen: Verfahren nach DIN 277
Die BRI-Berechnung nach DIN 277:2021-08 zerlegt das Gebäude in Teilkörper. Für jeden Körper gilt: Grundfläche mal Höhe. Die Summe ist der Brutto-Rauminhalt (BRI, auch Bruttorauminhalt) in m³. Er misst nach den äußeren Maßen, schließt also Wände und Dachraum ein, und besteht aus Netto-Rauminhalt (NRI) und Konstruktions-Rauminhalt.
Brutto-Rauminhalt berechnen: die Schritte
- Gebäude in Teilkörper zerlegen: je Geschoss ein Körper, das Dach als eigener Körper nach seiner Geometrie.
- Grundflächen ermitteln: nach den äußeren Maßen, also die BGF je Ebene.
- Höhen bestimmen: aus dem Schnitt, bei Flachdach aus belastbaren Geschosshöhen.
- Multiplizieren und addieren: Grundfläche mal Höhe je Körper, danach die Summe.
Wo genau die Höhe je Geschoss beginnt und endet, steht auf der Seite Kubatur: Wie wir den Brutto-Rauminhalt berechnen. Die Flächenseite dazu ist Flächenberechnung nach DIN 277.
BRI berechnen: Beispiel Einfamilienhaus mit Satteldach
Vereinfachtes Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss messen außen je 10,00 m × 12,00 m, also 120 m² je Ebene. Das Satteldach hat eine Firsthöhe von 3,60 m über dem Obergeschoss. Dachüberstände und Gauben bleiben hier außen vor.
Beispielrechnung des Brutto-Rauminhalts je Teilkörper| Teilkörper | Rechnung | BRI in m³ |
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| Keller | 120 m² × 3,00 m | 360 |
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| Erdgeschoss | 120 m² × 2,90 m | 348 |
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| Obergeschoss | 120 m² × 2,90 m | 348 |
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| Dachraum (Satteldach) | 120 m² × 3,60 m ÷ 2 | 216 |
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| Brutto-Rauminhalt | 360 + 348 + 348 + 216 | 1.272 |
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Der Dachraum ist ein Prisma: Grundfläche mal halbe Firsthöhe. Die Geschosshöhen sind vereinfacht angesetzt.
BRI und umbauter Raum: was sich geändert hat
„Umbauter Raum“ ist der ältere Begriff, „Brutto-Rauminhalt“ der aktuelle der DIN 277. Beide beschreiben das von Bodenplatte, Außenwänden und Dach umschlossene Volumen, die Messregeln unterscheiden sich aber in Details. Zahlen aus alten Berechnungen oder Bauakten sind deshalb nicht ohne Prüfung mit einem BRI nach DIN 277:2021-08 vergleichbar.