Wärmepumpe Förderung: KfW 458, BAFA und BEG nach der Reform 2026
Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude zahlt die KfW seit dem 21. Juli 2026 einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Programm 458). Wer selbst im Haus wohnt, kann mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozentpunkte) und Einkommensbonus (bis 40 Prozentpunkte) insgesamt höchstens 80 Prozent erhalten. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit, der höchste Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro. Das BAFA fördert die Wärmepumpe selbst nicht. Beantragen Sie vor Vorhabenbeginn, und schließen Sie den Liefervertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.