Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen und welchen
Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald ein Gebäude neu gebaut, verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird (§ 80 GModG). Wer sein Haus selbst bewohnt und nichts davon vorhat, braucht keinen. Beim Verkauf oder bei der Vermietung müssen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Er gilt zehn Jahre. Ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis zulässig ist, hängt von Baujahr, Anzahl der Wohnungen und Wärmeschutz ab. Fehlt der Ausweis, droht ein Bußgeld bis 10.000 €.
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