Lageplan erstellen lassen: Lagepläne zeichnen für Exposé und Marketing
Wir zeichnen Ihren Lageplan für Exposé, Präsentation und Marketing: Gebäude und Grundstück mit Straßen, Nachbarbebauung und Grundstücksumriss, übersichtlich und lesbar. Das ist kein amtlicher Lageplan. Den Lageplan für einen Bauantrag fertigt je nach Bundesland ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt, denn er beruht auf einer Vermessung. Wir zeichnen auf Basis der amtlichen Flurkarte oder nach Ihrer Vorlage und vermessen nicht. Ihren Preis erhalten Sie als Angebot vor dem Auftrag, die Lieferzeit nennen wir Ihnen im Angebot.
Preis per Angebot
Amtlicher Lageplan oder Lageplan für Exposé: der Unterschied
| Amtlicher Lageplan | Lageplan fürs Exposé | |
|---|---|---|
| Zweck | Bauantrag, Genehmigung | Exposé, Präsentation, Marketing |
| Wer erstellt ihn | ÖbVI oder Katasteramt | Wunderloop |
| Grundlage | Vermessung | amtliche Flurkarte oder Ihre Vorlage, keine Vermessung |
| Rechtswirkung | ja, Bauvorlage | nein |
Wenn Sie beides brauchen, lassen Sie den amtlichen Lageplan vom ÖbVI anfertigen und uns daraus den Exposé-Lageplan zeichnen. Alte Papierpläne digitalisieren wir ebenfalls.
Was auf Ihrem Lageplan zu sehen ist
- Gebäude und Grundstück mit Umriss
- angrenzende Straßen und Nachbargebäude
- auf Wunsch markante Punkte der Umgebung, etwa Schule oder Haltestelle
Als CAD-Datei: Der Lageplan ist eine CAD-Zeichnung. Die DWG-Datei bestellen Sie als Zusatzartikel, der Preis steht im Angebot. Geliefert wird als PDF, andere Rasterformate (PNG, JPG) auf Anfrage. 3D-Lageplan: Wir zeichnen den Lageplan in 2D. Das Gebäude in seiner Umgebung als Bild zeigt die Außenvisualisierung.
Korrekturen: Fehler, die bei uns liegen, korrigieren wir kostenlos, bis es stimmt. Eine Runde kleiner Änderungen und Anpassungen, etwa Textkorrekturen, ist inklusive. Stoßen wir bei der Bearbeitung auf Widersprüche in den Unterlagen, klären wir das mit Ihnen. Für die Nacharbeit und für Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus erhalten Sie eine schriftliche Schätzung der Kosten und können auf dieser Basis transparent entscheiden. Auf Wunsch prüft ein Architekt den Plan, mit Stempel und Unterschrift als Zusatzartikel.
Das brauchen wir von Ihnen
Eine Vorlage, etwa die Flurkarte, einen vorhandenen Lageplan oder eine Skizze mit den Außenmaßen Ihres Gebäudes, dazu die Lage des Grundstücks, angrenzende Straßen und Nachbargebäude. Mehr zum Weg von der Unterlage zum Plan finden Sie auf Grundriss erstellen lassen.
Fachlich verantwortet von
Stefan Kratzert, Architekt · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur
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