Grundrisse

Aufteilungsplan erstellen lassen

Der Aufteilungsplan ist die Bauzeichnung, die zeigt, wie ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird: welche Räume zu welcher Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum bleibt. Sie brauchen ihn, um beim Bauamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen und beim Notar die Teilungserklärung beurkunden zu lassen (§ 7 Abs. 4 WEG). Wir zeichnen Ihren Aufteilungsplan aus vorhandenen Bauplänen: alle Geschosse mit Nummerierung, dazu Schnitt und Ansicht, geprüft von einem eingetragenen Architekten. Sie erhalten vorab ein Angebot mit Festpreis, die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 7–10 Werktagen.

Preis auf Anfrage – Festpreis per Angebot

So sieht ein Aufteilungsplan aus

Muster eines Aufteilungsplans: Obergeschoss und Keller eines Mehrfamilienhauses, alle Räume je Wohnung mit gleicher Nummer und Farbe, Treppenhaus als Gemeinschaftseigentum
  • Nummerierung: Jede Wohnung bekommt eine Nummer. Alle Räume, die dazugehören, tragen sie, auch Keller, Dachboden oder Garage im Gebäude.
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Die einzelnen Einheiten sind farbig umrandet. Treppenhaus, Heizungsraum und tragende Wände gehören allen.
  • Maßstab: mindestens 1:100, nach der Verwaltungsvorschrift für Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
  • Alle Geschosse: vom Keller bis zum Dachgeschoss, dazu mindestens ein Schnitt und die Ansichten.

Was wir liefern

  • Grundrisse aller Geschosse mit Nummerierung und farbiger Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Schnitt und Ansichten des Gebäudes
  • als PDF im Maßstab 1:100, bereit zur Einreichung
  • Fehler, die bei uns liegen, korrigieren wir kostenlos, bis es stimmt. Eine Runde kleiner Änderungen und Anpassungen, etwa Textkorrekturen, ist inklusive. Stoßen wir bei der Bearbeitung auf Widersprüche in den Unterlagen, klären wir das mit Ihnen. Für die Nacharbeit und für Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus erhalten Sie eine schriftliche Schätzung der Kosten und können auf dieser Basis transparent entscheiden.

Nicht im Umfang:

  • Lageplan: Wenn Stellplätze im Freien oder Gartenflächen als Sondereigentum zugeordnet werden sollen, braucht es einen Lageplan mit Maßangaben. Den erstellt in der Regel ein Vermessungsingenieur.
  • Einreichung: Den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen Sie oder Ihr Notar bei der Baubehörde. In einigen Bundesländern können ihn auch anerkannte Sachverständige ausstellen.

So läuft es ab

  1. Unterlagen senden: vorhandene Baupläne, Baugenehmigung, gewünschte Aufteilung (welche Räume zu welcher Wohnung).
  2. Angebot erhalten: Festpreis nach Anzahl der Geschosse und Einheiten.
  3. Zeichnung: Wir zeichnen alle Pläne neu, nummerieren und stimmen die Aufteilung mit Ihnen ab.
  4. Lieferung: in der Regel nach 7–10 Werktagen als PDF.
  5. Einreichung: Sie beantragen mit den Plänen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde.
  6. Notar: Aufteilungsplan und Bescheinigung werden Teil der Teilungserklärung und gehen ins Grundbuch.

Wenn keine oder falsche Pläne vorliegen

Bei älteren Häusern fehlen Pläne oft, oder der Bestand weicht durch Umbauten vom genehmigten Plan ab. Die Baubehörde prüft die Abgeschlossenheit anhand der Pläne, deshalb müssen sie den heutigen Zustand zeigen.

  • Pläne nur auf Papier: Wir digitalisieren und zeichnen sie neu. Pläne digitalisieren
  • Keine Pläne vorhanden: Wir messen vor Ort auf, ab 321,30 € zzgl. Anfahrt.
  • Bestand weicht ab: Klären Sie mit dem Bauamt, ob für Umbauten eine Genehmigung nötig war. Ohne passende Baugenehmigung kann die Bescheinigung verweigert werden.

Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung

  • Aufteilungsplan: die Bauzeichnung mit der Aufteilung. Den erstellen wir.
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: bestätigt, dass jede Wohnung baulich abgeschlossen ist, also eigener Zugang und abschließbar. Die Baubehörde stellt sie aus und bestätigt dabei auch den Aufteilungsplan mit Siegel.
  • Teilungserklärung: die notarielle Urkunde, die festlegt, wem was gehört und welche Rechte gelten. Aufteilungsplan und Bescheinigung sind ihre Anlagen.

Fachlich verantwortet von

Stefan Kratzert, Architekt, Bayerische Architektenkammer (Mitgl.-Nr. 175549) · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur

Häufige Fragen