Werkplanung: Was sie umfasst und wer sie macht
„Werkplanung“ meint im Büroalltag meist die Ausführungsplanung des Architekten – Leistungsphase 5 der HOAI. Sie macht aus der genehmigten Planung baubare Pläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:50, dazu Details bis 1:1. Die HOAI selbst kennt nur den Begriff „Ausführungsplanung“. Davon zu trennen ist die Werk- und Montageplanung der ausführenden Firmen, etwa für Fassade, Stahl- oder Metallbau: Sie entsteht auf Grundlage der Ausführungsplanung und wird vom Architekten geprüft.