Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601: Pflichten, Symbolik, Maßstäbe

Auf den Punkt:

Flucht- und Rettungsplaene nach DIN ISO 23601: welche Normen gelten, was ein normgerechter Plan enthalten muss und warum ein masshaltiger CAD-Grundriss die Grundlage ist.

Von Stefan Kratzert

Ein Flucht- und Rettungsplan ist kein dekoratives Schild im Treppenhaus, sondern ein normativ geregeltes Sicherheitsdokument. Wer ihn erstellen lässt, sollte wissen, welche Normen greifen, was inhaltlich vorgeschrieben ist und warum ein aktueller, maßhaltiger CAD-Grundriss die Grundlage für jeden rechtssicheren Plan bildet.

Welche Normen gelten – und wann ein Plan Pflicht ist

Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen regelt in Deutschland die DIN ISO 23601. Sie legt Anforderungen an Format, Maßstab, Farbgebung, Symbole und Inhalte fest. Hinzu kommen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten: die ASR A2.3 für Fluchtwege und Notausgänge sowie die ASR A1.3 für die Sicherheitskennzeichnung. Die enthaltenen Sicherheitszeichen richten sich nach der DIN EN ISO 7010, die eine international einheitliche, sprachunabhängige Symbolik sicherstellt.

Die Pflicht zur Anbringung ergibt sich aus § 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den genannten ASR-Regeln. In der Praxis ist ein Flucht- und Rettungsplan für die meisten gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit mehreren Fluchtwegen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial vorgeschrieben – Bürogebäude, Industriehallen, Schulen, Hotels, Versammlungsstätten. Maßgeblich sind Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung.

Wichtig zur Abgrenzung: Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Gebäudenutzer und wird im Gebäude ausgehängt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Feuerwehrplan, der sich an die Einsatzkräfte richtet und anderen Vorgaben folgt.

Was ein normgerechter Plan enthalten muss

Die DIN ISO 23601 macht detaillierte Vorgaben. Ein normkonformer Plan zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Wandhydranten, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstellen – auf Basis des aktuellen Gebäudegrundrisses. Zentrale Anforderungen:

  • Lagerichtige Darstellung: Die Umgebung wird aus Sicht des Betrachters dargestellt. Jeder Aushangort braucht einen eigenen Plan mit dem Standortpunkt „Sie sind hier" in blauer Farbe.
  • Farbcodierung: Fluchtwege und Notausgänge in Grün mit Richtungspfeilen, Brandschutzeinrichtungen in Rot, Erste-Hilfe-Einrichtungen in Grün mit weißem Kreuz.
  • Maßstab: je nach Gebäude- und Raumgröße von mindestens 1:100 über 1:250 bis 1:350.
  • Symbolgröße: Sicherheitszeichen mindestens 7 mm; jeder Plan braucht eine Legende, die alle verwendeten Symbole erläutert.
  • Verhaltensregeln: eine kompakte Anleitung für den Brand- und Notfall gehört auf den Plan.

Diese Anforderungen sind der Grund, warum eine freihändige Skizze oder ein veralteter Grundriss nicht genügt: Der Plan muss maßhaltig, vollständig und auf dem baulich aktuellen Stand sein.

Warum die CAD-Grundlage über die Qualität entscheidet

Die professionelle Erstellung beginnt nicht bei der Symbolik, sondern beim Grundriss. Der erste Schritt ist die Digitalisierung der Gebäudepläne im korrekten Maßstab und der Abgleich mit den baulichen Gegebenheiten. Erst auf dieser sauberen, maßhaltigen Basis werden Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen lagerichtig eingetragen.

Genau hier liegt die Stärke eines CAD-Dienstleisters mit Architektur-Hintergrund: Wer einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lässt, bekommt bei Wunderloop normgerechte Pläne auf Grundlage präziser CAD-Geometrie – aushangfähig in A3/A4, digital und druckfertig. Liegt kein aktueller Grundriss vor, lässt sich dieser aus Bestandsplänen oder einem Aufmaß erstellen; ein vorhandener Papier- oder PDF-Plan wird zuvor in eine saubere CAD-Datei überführt.

Ein praktischer Hinweis zur Aktualität: Die ASR A2.3 empfiehlt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. Sofort aktualisiert werden muss bei Umbauten, neuen Wänden oder Türen, der Verlegung von Brandschutzeinrichtungen oder geänderter Raumnutzung. Wer seine Grundrisse ohnehin digital und maßhaltig vorhält, hält diese Pflicht mit minimalem Aufwand ein.

Wunderloop erstellt Flucht- und Rettungspläne als CAD-Service – geprüft durch einen eingetragenen Architekten (Bayerische Architektenkammer) und mit lokalem Bezug für Auftraggeber in München und Bayern. Zum Festpreis, ohne versteckte Kosten.

Quellen

  • DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne
  • DIN EN ISO 7010: Graphische Symbole – Sicherheitszeichen
  • ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) und ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4

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