Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt den Nutzern eines Gebäudes, wie sie im Gefahrfall ins Freie gelangen und wo Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen liegen. Pflicht ist er in Arbeitsstätten, in denen Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung ihn erfordern (§ 4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3 Abschnitt 10). Die Gestaltung regelt die DIN ISO 23601:2021-11 zusammen mit ASR A1.3 Abschnitt 6. Grundlage ist ein aktueller, maßhaltiger Grundriss: Stimmen Wände, Türen und Treppen im Plan nicht mit dem Gebäude überein, stimmt auch der Fluchtweg nicht.
Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen
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Wir zeichnen den Plan nach DIN ISO 23601 auf Basis Ihres Grundrisses, geprüft durch einen eingetragenen Architekten, und liefern ihn druckfertig als PDF. Lieferzeit: 5–7 Werktage nach vollständigen Unterlagen. Preis: ab 199 € je Plan (inkl. MwSt.).
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Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen
Wann ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht ist: die Vorschriften
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. § 4 Abs. 4 ArbStättV verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte das erfordern. Er ist an geeigneten Stellen auszuhängen oder auszulegen, und nach ihm ist in angemessenen Zeitabständen zu üben.
Die ASR A2.3 konkretisiert das in Abschnitt 10 Absatz 1. Ein Plan kann danach insbesondere in diesen Bereichen erforderlich sein:
- Unübersichtliche Wegführung: etwa über Zwischengeschosse, durch größere Räume oder bei gewinkelten Wegen.
- Hoher Anteil ortsunkundiger Personen: zum Beispiel bei Publikumsverkehr.
- Erhöhte Gefährdung: etwa in Räumen mit besonderen Gefahren.
- Gefährdung durch Nachbarn: zum Beispiel durch benachbarte brand- oder explosionsgefährdete Anlagen.
Eine feste Liste von Gebäudearten enthält keine dieser Vorschriften. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die DGUV Regel 100-001 (Ausgabe Juni 2025) nennt den Flucht- und Rettungsplan als mögliche Maßnahme der Notfallorganisation, neben der Brandschutzordnung.
Beherbergungsstätten: Für Hotels und Pensionen gelten zusätzlich die Landesvorschriften. In Bayern verlangt die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV, gültig für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten) in § 11 Abs. 2 in jedem Beherbergungsraum am Ausgang einen Rettungswegplan. Er zeigt die Lage des Raums, den Verlauf der Rettungswege und die Art des Alarmzeichens, dazu Hinweise zum Verhalten im Brandfall, auch in den Fremdsprachen der üblichen Gäste. Andere Bundesländer haben eigene Verordnungen, deren Schwellenwerte abweichen können.
Wohngebäude ohne Arbeitsstätte erfasst die ArbStättV nicht. Ob dort ein Plan nötig ist, ergibt sich aus Baurecht und Brandschutzkonzept der Baugenehmigung.
Flucht- und Rettungsplan nach DIN: Welche Normen und Regeln gelten
| Regelwerk | Was es regelt | Stand |
|---|---|---|
| ArbStättV § 4 Abs. 4 | Pflicht des Arbeitgebers: Plan aufstellen, aushängen, danach üben | geltende Fassung |
| ASR A2.3, Abschnitt 10 und 11 | Wann ein Plan erforderlich ist, Aktualität, Aushang, Unterweisung und Evakuierungsübung | Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 913 |
| ASR A1.3, Abschnitt 6 | Gestaltung: Inhalte, Format, Maßstab, Farbe, lagerichtiger Aushang | Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 242 |
| DIN ISO 23601 | Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen (Muster in ASR A1.3 Anhang 3) | Ausgabe 2021-11 |
| DIN EN ISO 7010 | Sicherheitszeichen; ASR A1.3 Anhang 1 verweist auf die Ausgabe Juli 2020 | Ausgabe Juli 2020 |
| DGUV Regel 100-001 | Grundsätze der Prävention, Notfallorganisation | Ausgabe Juni 2025 |
Normhistorie: Die DIN ISO 23601:2021-11 übernimmt die internationale ISO 23601:2020 und ersetzt die DIN ISO 23601:2010-12. Diese hatte ihrerseits die DIN 4844-3:2003-09 abgelöst. Die Zeichen selbst stammen aus DIN EN ISO 7010; ASR A1.3 Anhang 1 führt sie zusammen mit den deutschen Ausgaben der DIN 4844-2 (November 2021) auf.
Abgrenzung: Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Nutzer und hängt im Gebäude. Der Feuerwehrplan (DIN 14095) richtet sich an die Einsatzkräfte. Die Feuerwehrlaufkarte (DIN 14675) dient der Feuerwehr an der Brandmeldeanlage, die Brandschutzordnung (DIN 14096) regelt das Verhalten der Nutzer. Die Dokumente ersetzen sich nicht.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Die ASR A1.3 schreibt in Abschnitt 6 vor, dass der Plan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrfall enthält und den Weg an einen sicheren Ort zeigt. Die folgenden zwölf Punkte decken das ab. Die Nummern entsprechen den Markierungen im Musterplan.

- Titel „Flucht- und Rettungsplan“ mit Umrandung. Fundstelle: DIN ISO 23601; Muster in ASR A1.3 Anhang 3.
- Lagerichtiger Grundriss des dargestellten Bereichs. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6; ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 3.
- Standort des Betrachters („Sie sind hier“). ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4.
- Fluchtwege mit Richtung. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4: Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welchen Weg Sie vom jeweiligen Standort aus nehmen.
- Notausgänge und Ausgänge von Nebenfluchtwegen. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 6, soweit vorhanden.
- Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder). ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 4.
- Erste-Hilfe-Einrichtungen. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 3.
- Sammelstelle. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4, soweit vorhanden.
- Übersichtsskizze, wenn nur ein Teil des Gebäudes gezeigt wird. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 5.
- Legende aller verwendeten Zeichen. Fundstelle: DIN ISO 23601; die ASR fordert sie nicht gesondert.
- Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen, auf dem Plan oder in dessen Nähe. ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 3; ASR A2.3 Abschnitt 3.3 (Hinweis).
- Ersteller, Stand/Datum, Gebäude und Geschoss. Der Plan muss aktuell sein (ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 2); die Angaben dazu stehen in der DIN ISO 23601.
Den kostenpflichtigen Normtext der DIN ISO 23601 geben wir nicht wieder.
Format, Maßstab, Zeichengröße und Aushang
| Merkmal | Anforderung | Quelle |
|---|---|---|
| Format | Plangröße an die Grundrissgröße anpassen, DIN A3 nicht unterschreiten; für besondere Anwendungsfälle wie Hotel- oder Klassenzimmer ist DIN A4 möglich | ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 5 |
| Maßstab | Der Grundriss wird vorzugsweise im Maßstab 1:100 dargestellt. Für größere Flächen legt die DIN ISO 23601 kleinere Maßstäbe fest; die Grenzen geben wir nicht wieder, weil sie frei nicht belegt sind | ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 5; DIN ISO 23601 |
| Zeichengröße, Schrift | Nach DIN ISO 23601 so, dass Zeichen und Text aus der Lesedistanz erkennbar sind. Wir nennen hier keinen Zahlenwert, den wir nicht belegen können | DIN ISO 23601 |
| Farbe | Der Plan muss farbig angelegt sein. Rettungszeichen sind grün, Brandschutzzeichen rot. Der Standort wird üblicherweise blau dargestellt | ASR A1.3 Abschnitt 5 Tabelle 1 und Abschnitt 6 Abs. 5 |
| Aushangort | An geeigneten Stellen im Fluchtweg, an denen sich häufiger Personen aufhalten: vor Aufzügen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen | ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 3 |
| Ausrichtung | Lagerichtig, bezogen auf den Standort des Betrachters | ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 3; ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 6 |
| Aushanghöhe | Keine feste Zahl in der ASR. Zeichen sind in geeigneter Höhe und bei ausreichender Beleuchtung anzubringen; in der Praxis hängt die Planmitte etwa auf Augenhöhe | ASR A1.3 Abschnitt 5 Abs. 6 |
| Ausfall der Beleuchtung | Ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Sicherheitszeichen langnachleuchtend ausgeführt sein. Für Pläne an Fluchtwegen ist das die gängige Lösung | ASR A1.3 Abschnitt 5 Abs. 7 |
Symbole und Legende im Flucht- und Rettungsplan nach DIN EN ISO 7010
Die Zeichen im Plan sind Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Zwei Familien kommen vor:
- E, Rettungszeichen (grün): E001 und E002 Notausgang (links, rechts), E003 Erste Hilfe, E004 Notruftelefon, E007 Sammelstelle.
- F, Brandschutzzeichen (rot): F001 Feuerlöscher, F002 Löschschlauch, F005 Brandmelder, F006 Brandmeldetelefon.
Die Nummern stammen aus ASR A1.3 Anhang 1. Die Legende erklärt jedes im Plan verwendete Zeichen und nur diese. Das hält den Plan übersichtlich, wie ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 1 es verlangt.

Alte Zeichen: Die ASR A2.3 regelt den Übergang ausdrücklich (Abschnitt 10, Hinweis zu Absatz 2). Hängen im Gebäude noch Rettungs- und Brandschutzzeichen älterer Ausgaben, soll der Plan dieselben Zeichen zeigen. Sobald im Gebäude die aktuellen Zeichen eingeführt werden, ist der Plan anzupassen. Ein Mangel entsteht, wenn Plan und Beschilderung im Gebäude verschiedene Zeichen verwenden.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber oder Betreiber, er hat den Plan zu erstellen (ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 1). Er kann aber eine fachkundige Person oder ein Unternehmen damit beauftragen. Weder die ArbStättV noch die ASR A2.3 nennen eine geschützte Berufsbezeichnung oder eine bestimmte Zertifizierung als Voraussetzung.
In der Praxis erstellen ihn Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Planer oder spezialisierte CAD-Dienstleister. Fachkunde heißt konkret:
- Sie kennen die aktuellen Regeln und Zeichen und wenden sie richtig an.
- Sie gleichen den Plan mit dem tatsächlichen Gebäude ab: Türen, Treppen, Standorte der Einrichtungen.
- Der Betreiber gibt den fertigen Plan frei, denn er verantwortet den Inhalt.
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Eine feste Frist nennt die ASR A2.3 nicht. Sie verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell sind (Abschnitt 10 Abs. 2). Das bedeutet:
- Sofort anpassen bei Umbauten, neuen oder entfernten Wänden und Türen, versetzten Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen, geänderter Nutzung und bei geänderten Sicherheitszeichen in der Arbeitsstätte.
- Regelmäßig prüfen: Häufig wird dafür ein Rhythmus von zwei Jahren angesetzt. Das ist bewährte Praxis, keine Pflicht aus der ASR.
- In die Unterweisung einbinden: Die Beschäftigten sind mindestens jährlich zu unterweisen, der Plan ist dabei einzubeziehen (ASR A2.3 Abschnitt 11 Abs. 1). Evakuierungsübungen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen; in der Praxis haben sich 2 bis 5 Jahre bewährt (Abschnitt 11 Abs. 2, Hinweis 1).
Typische Fehler, die bei Prüfungen auffallen
- Zeichen passen nicht zur Beschilderung im Gebäude: Der Plan zeigt andere Zeichen als die Schilder an der Wand.
- Plan nicht lagerichtig zum Aushangort:
- Ein Plan für mehrere Aushangorte:
- Veralteter Grundriss: Fehlende Trennwände oder Türen zeigen Fluchtwege, die es so nicht mehr gibt.
- Übersichtsskizze fehlt:
- Legende unvollständig:
- Verhaltensregeln fehlen oder sind seitenlang: Im Gefahrfall liest sie niemand. Sie gehören kurz und gut lesbar auf den Plan oder daneben.
- Zeichen und Schrift zu klein: Ein stark verkleinerter Plan ist aus der Lesedistanz nicht lesbar.
- Sammelstelle nicht eingetragen:
- Kein Stand, kein Datum:
Ablauf, wenn Sie den Plan erstellen lassen
Schritt 1: Grundlage klären. Liegt ein CAD-Grundriss vor, arbeiten wir damit. Haben Sie nur einen Papier- oder PDF-Plan, überführen wir ihn zuerst in CAD (Paper-to-CAD). Gibt es gar keinen Plan, braucht es ein Aufmaß.
Schritt 2: Abgleich mit dem Gebäude. Wir prüfen den Grundriss anhand Ihrer Angaben und Fotos. Eine Vor-Ort-Begehung ist optional und möglich über einen Partner.
Schritt 3: Eintragen. Wir tragen Fluchtwege, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle ein, für jeden Aushangort ein lagerichtiger Plan.
Schritt 4: Lieferung. Sie erhalten den Plan druckfertig als PDF, auf Wunsch zusätzlich als DWG, geprüft durch einen eingetragenen Architekten. Druck und Aushang übernehmen Sie, auf Wunsch über einen Partner.
Preis: ab 199 € je Plan (inkl. MwSt.). Ein Plan gilt je Aushangort und wird auf vorhandener CAD-Grundlage erstellt. Liegt nur ein Papier- oder PDF-Plan vor, digitalisieren wir den Grundriss vorab, das wird gesondert berechnet. Vor-Ort-Begehung, Druck und Montage über Partner auf Anfrage. Lieferzeit: 5–7 Werktage nach vollständigen Unterlagen.
Was wir nicht leisten: Wir erstellen kein Brandschutzkonzept und bewerten nicht, ob die baulichen Fluchtwege ausreichen. Wir montieren nichts. Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder Krankenhäusern ist eine Abstimmung mit Brandschutzplaner oder Behörde nötig.
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Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen
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Fachlich verantwortet von
Stefan Kratzert, Architekt, Bayerische Architektenkammer (Mitgl.-Nr. 175549) · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur
Häufige Fragen
Sind Flucht- und Rettungspläne in Wohnhäusern Pflicht?
Die Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Arbeitsstätten, reine Wohngebäude erfasst sie nicht. Ob ein Plan nötig ist, ergibt sich dort aus Baurecht und Brandschutzkonzept. Für Beherbergungsstätten gelten die Landesverordnungen.
Reicht ein Plan pro Geschoss?
Meist nicht. Der Plan muss lagerichtig zum Aushangort sein (ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 3). Je Aushangort ist ein Plan nötig, auch wenn er dasselbe Geschoss zeigt. Zeigt ein Plan nur einen Teil des Gebäudes, braucht er eine Übersichtsskizze.
Muss der Plan farbig sein?
Ja. Die ASR A1.3 verlangt in Abschnitt 6 Abs. 5, dass der Flucht- und Rettungsplan farbig angelegt ist. Rettungszeichen sind grün, Brandschutzzeichen rot.
Darf ich den Plan selbst zeichnen?
Ja, eine geschützte Berufsbezeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen aber die aktuellen Regeln einhalten, der Plan muss mit dem Gebäude übereinstimmen und aktuell sein. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, auch bei einer Beauftragung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Ab 199 € je Plan (inkl. MwSt.). Ein Plan gilt je Aushangort und wird auf vorhandener CAD-Grundlage erstellt. Liegt nur ein Papier- oder PDF-Plan vor, wird der Grundriss vorab digitalisiert und gesondert berechnet. Vor-Ort-Begehung, Druck und Montage über Partner auf Anfrage. Die Lieferzeit beträgt 5–7 Werktage nach vollständigen Unterlagen.
Was ist der Unterschied zum Feuerwehrplan?
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Nutzer des Gebäudes. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte und folgt anderen Vorgaben.
Müssen alte Pläne mit Zeichen nach DIN 4844 ersetzt werden?
Eine Stichtagsregel enthalten ASR A2.3 und ASR A1.3 nicht. Entscheidend ist, dass der Plan aktuell ist und dieselben Zeichen zeigt wie die Beschilderung im Gebäude. Wird ein Plan wegen eines Umbaus ohnehin überarbeitet, ist das der richtige Anlass, auf die aktuelle Norm umzustellen.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Einen aktuellen Grundriss als CAD-Datei, PDF oder Papierplan, die Standorte der Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Aushangorte, Notrufnummern und vorhandene Verhaltensregeln. Dazu eine Kontaktperson für Rückfragen und Freigabe.
Quellen
- DIN ISO 23601:2021-11, Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne (Vorgänger: DIN ISO 23601:2010-12; DIN 4844-3:2003-09)
- DIN EN ISO 7010, Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen (Ausgabe Juli 2020 nach ASR A1.3 Anhang 1)
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 242 (Abschnitte 5 und 6, Anhang 1 und 3)
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 913 (Abschnitte 10 und 11)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4
- DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention, Ausgabe Juni 2025
- Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BStättV), § 1 und § 11