Werkplanung: Was sie umfasst und wer sie macht

Auf den Punkt:

„Werkplanung“ meint im Büroalltag meist die Ausführungsplanung des Architekten – Leistungsphase 5 der HOAI. Sie macht aus der genehmigten Planung baubare Pläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:50, dazu Details bis 1:1. Die HOAI selbst kennt nur den Begriff „Ausführungsplanung“. Davon zu trennen ist die Werk- und Montageplanung der ausführenden Firmen, etwa für Fassade, Stahl- oder Metallbau: Sie entsteht auf Grundlage der Ausführungsplanung und wird vom Architekten geprüft.

Von Stefan Kratzert

Zwei Bedeutungen, ein Wort

Zwei Bedeutungen von „Werkplanung“: Ausführungsplanung und Werk- und MontageplanungGegenüberstellung in fünf Zeilen. Ausführungsplanung („Werkplanung“): Wer: Architekt / Objektplaner. Grundlage: Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Regelwerk: HOAI, LPH 5 (Anlage 10.1). Inhalt: Bauwerk als Ganzes, ausführungsreif. Prüfung: eigene Leistung. Werk- und Montageplanung: Wer: ausführende Firma. Grundlage: Ausführungsplanung des Architekten. Regelwerk: Bauvertrag, je nach Gewerk VOB/C. Inhalt: Fertigung und Montage einzelner Bauteile. Prüfung: Architekt prüft Montagepläne (LPH 5 f).Ausführungsplanung(„Werkplanung“)WERArchitekt / ObjektplanerGRUNDLAGEEntwurfs- und GenehmigungsplanungREGELWERKHOAI, LPH 5 (Anlage 10.1)INHALTBauwerk als Ganzes, ausführungsreifPRÜFUNGeigene LeistungWerk- und MontageplanungWERausführende FirmaGRUNDLAGEAusführungsplanung des ArchitektenREGELWERKBauvertrag, je nach Gewerk VOB/CINHALTFertigung und Montage einzelner BauteilePRÜFUNGArchitekt prüft Montagepläne (LPH 5 f)

Das Missverständnis kostet in der Praxis Geld. Wer im Vertrag „Werkplanung“ schreibt, sollte festhalten, welche der beiden gemeint ist. Für einige Gewerke regelt die VOB/C, dass die Firma Werkstatt- und Montagezeichnungen liefert – zum Beispiel bei Metallbauarbeiten (DIN 18360). Für andere, etwa Tischlerarbeiten (DIN 18355), fehlt eine solche Regel; dort muss die Ausschreibung Art und Umfang der Montagepläne ausdrücklich festlegen.

Was die HOAI in Leistungsphase 5 verlangt

Die Ausführungsplanung macht nach § 34 Abs. 3 HOAI 25 % des Honorars für Gebäude aus, bei Innenräumen 30 %. Sie ist damit nach der Objektüberwachung (32 %) die zweitgrößte Leistungsphase. Die Grundleistungen nach Anlage 10.1:

  • a) Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zeichnerisch und textlich, bis zur ausführungsreifen Lösung
  • b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, bei Gebäuden zum Beispiel im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Innenräumen 1:20 bis 1:1
  • c) Bereitstellen der Ergebnisse für die Fachplaner sowie Koordination und Integration ihrer Leistungen
  • d) Fortschreiben des Terminplans
  • e) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Bauausführung
  • f) Prüfen der Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen sind unter anderem detaillierte Raumbücher und das Prüfen von Werkstattzeichnungen für Anlagen, die nicht in den anrechenbaren Kosten stecken.

Welche Pläne zur Ausführungsplanung gehören

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:50 mit Aufbauten, Höhenkoten, Öffnungsmaßen und Materialangaben
  • Detailzeichnungen 1:20 bis 1:1 für Anschlüsse, Fenster, Attika, Sockel und Treppe
  • Listen: Türliste, Fensterliste, Raumbuch (je nach Vertrag)
  • eingearbeitete Fachplanung: Schlitz- und Durchbruchsplanung aus der TGA, Positionen aus der Tragwerksplanung

Checkliste Ausführungsplanung

Alle Punkte stehen hier vollständig. Als druckbare PDF gibt es sie frei zum Herunterladen, ohne E-Mail-Abfrage.

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Ausführungsplanung auslagern – was geht und was nicht

Die Planungsverantwortung für LPH 5 liegt beim Architekten und lässt sich nicht an ein Zeichenbüro abgeben. Auslagern lässt sich die Zeichenarbeit: Ihr Büro gibt Entwurf, Details und Standards vor, ein externes Team zeichnet die Pläne, Sie prüfen und geben frei. Viele Büros entlasten so ihr Team in LPH-5-Spitzen, ohne neue Stellen zu schaffen.

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Häufige Fragen

Autor und Stand

Autor: Stefan Kratzert, eingetragener Architekt (Bayerische Architektenkammer, Mitgl.-Nr. 175549). Teil Werk- und Montageplanung: Ruslan Luarsabov, Bauingenieur. Stand: 12. Oktober 2026.

Quellen

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