Wohnflächenberechnung in der Praxis: Dachschrägen, Balkone, Wintergärten

Auf den Punkt:

Wo Wohnflächenberechnungen typisch falsch laufen — Sonderfälle und ihre korrekte Behandlung nach WoFlV.

Von Stefan Kratzert

Dachschrägen korrekt anrechnen

Die Höhenstaffelung wird oft falsch interpretiert. Maßgeblich ist die lichte Raumhöhe an jedem Punkt — nicht der Mittelwert. In der Praxis wird der Raum in Höhenzonen aufgeteilt und jede Zone mit ihrem Faktor (0%, 50%, 100%) multipliziert.

Balkone und Loggien

Standard-Anrechnung 25%. 50% nur bei hochwertiger Ausstattung oder Lage — was BGH und Gerichte zunehmend streng prüfen. Reine Architekten-Klassifikation reicht nicht, die Wohnqualität muss objektiv erhöht sein.

Wintergärten und Sondernutzungen

Beheizte Wintergärten zählen voll, unbeheizte nicht. Hauswirtschaftsräume innerhalb der Wohnung zählen voll. Kellerräume nur, wenn sie als Wohnraum nutzbar sind (Belichtung, Belüftung, Heizung). Pufferräume sind oft Streitpunkt.

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