Stand: 20. Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Stefan Kratzert, Architekt
Autoren: Stefan Kratzert, Architekt (Bayerische Architektenkammer) · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur
Bestandspläne zeigen ein Gebäude so, wie es tatsächlich gebaut ist: Grundrisse aller Geschosse, mindestens ein Schnitt und die Ansichten, mit Maßen, Raumbezeichnungen und Flächen. Sie unterscheiden sich damit vom Bauantragsplan, der zeigt, wie gebaut werden sollte. Sie brauchen Bestandspläne für Umbau und Sanierung, für einen Bauantrag im Bestand, für die Energieberatung, die Wohnflächenberechnung und den Verkauf. Dieser Beitrag erklärt, was in einen Bestandsplan gehört, welche Norm gilt, was die HOAI dazu sagt und wann vorhandene Pläne reichen und wann Sie ein Aufmaß brauchen.
Was ist ein Bestandsplan?
Ein Bestandsplan ist eine maßstäbliche Bauzeichnung des Ist-Zustands. Er dokumentiert, was steht: Wände mit ihrer tatsächlichen Stärke, Öffnungen an ihrer tatsächlichen Stelle, Raumhöhen, Geschosshöhen, Dachform. Die Pläne in der Bauakte des Bauamts sind dagegen in der Regel Bauantragspläne. Sie zeigen den genehmigten Soll-Zustand. Wurde während des Baus oder danach etwas geändert, ohne dass die Pläne nachgezogen wurden, weichen Bauakte und Gebäude voneinander ab. Bei Häusern aus den 1960er bis 1980er Jahren ist das eher die Regel als die Ausnahme.
Drei Planarten, die oft verwechselt werden:
| Planart | Zeigt | Entsteht |
|---|---|---|
| Bauantragsplan (Genehmigungsplan) | den geplanten, genehmigten Zustand | vor dem Bau, Leistungsphase 4 |
| Revisionsplan (As-built-Plan) | den Zustand bei Fertigstellung, mit allen Änderungen während des Baus | nach dem Bau, als Besondere Leistung |
| Bestandsplan | den heutigen Zustand, auch nach späteren Umbauten | durch Aufmaß oder aus geprüften Altplänen |
Ein Revisionsplan ist ein Bestandsplan zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Nach zwanzig Jahren mit zwei Umbauten ist er es nicht mehr.
Was gehört in einen Bestandsplan?
Ein vollständiger Satz Bestandspläne für ein Wohngebäude besteht aus:
- Grundrissen aller Geschosse, einschließlich Keller und Dachgeschoss, im Maßstab 1:100 (für Werkplanung 1:50)
- mindestens einem Schnitt, der Treppe und Dach schneidet, mit Geschoss- und Raumhöhen
- Ansichten aller Gebäudeseiten
- einem Lageplan, wenn der Plansatz für einen Bauantrag oder eine Grenzfrage gebraucht wird

Jeder Grundriss enthält:
| Element | Warum es nötig ist |
|---|---|
| Außen- und Innenmaßketten | Flächen, Wandstärken und Bauteilmaße lassen sich prüfen |
| Wände mit tatsächlicher Stärke, Stützen, Kamine | tragende und nichttragende Bauteile lassen sich unterscheiden, Durchbrüche planen |
| Türen und Fenster mit Öffnungsrichtung, Brüstungs- und Sturzhöhen | Fluchtwege, Möblierung, Energieberatung (Fensterflächen) |
| Raumbezeichnung, Raumnummer, Grundfläche in m² | Wohnflächenberechnung, Raumbuch, Vermietung |
| Treppen mit Steigungsrichtung und Steigungszahl | Schnittführung, Wohnfläche (Treppen werden abgezogen), Barrierefreiheit |
| Höhenkoten (Fußboden OK, Deckenunterkante) | Geschosshöhen, Dachschrägen, Anschlusshöhen |
| Nordpfeil, Maßstab, Schriftfeld mit Objekt, Datum, Planersteller | Zuordnung und Haftung |
Schnitte und Ansichten ergänzen Geschosshöhen, Dachneigung, Traufe und First, Fensterformate und Geländehöhen. Was fehlt, sagt mehr als das, was da ist: Ein Grundriss ohne Maßketten ist eine Skizze, kein Bestandsplan.
Bestandspläne für Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) sind eigene Pläne mit eigenen Symbolen. Die HOAI führt ihre Erstellung bei der Technischen Ausrüstung als Besondere Leistung („Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen“, Anlage 15.1). In diesem Beitrag geht es um die Architekturpläne.
Welche Norm gilt für Bestandspläne?
Die Darstellung in Bauzeichnungen regelt seit Jahrzehnten die DIN 1356-1. Ihre Fassung von 1995 („Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung“) galt fast 30 Jahre. Seitdem ist Bewegung in der Sache, Stand Oktober 2026:
- Im April 2024 erschien die Neufassung DIN 1356-1:2024-04 mit neuen Zeichnungsarten und farblicher Kennzeichnung von Materialien.
- Im Januar 2025 wurde sie durch die europäische DIN EN ISO 7519:2025-01 ersetzt.
- DIN hat die Rücknahme der DIN EN ISO 7519 eingeleitet und arbeitet an einer erneuten DIN 1356-1. Der Entwurf DIN 1356-1:2026-09 lag bis 30. September 2026 zum Einspruch aus.
Für Sie als Eigentümer ändert das wenig: Die Grundregeln (Linienarten, Maßketten, Schraffuren, Maßstab) sind in allen Fassungen gleich. Für Planer heißt es: Wer in Verträgen oder im Plankopf „nach DIN 1356-1“ schreibt, sollte die Ausgabe nennen.
Was die Norm nicht regelt: welche Pläne ein Bauantrag braucht. Das legen die Bauvorlagenverordnungen der Länder fest, in Bayern die BauVorlV. § 8 BauVorlV schreibt für Bauzeichnungen den Maßstab 1:100 vor und listet, was Grundrisse, Schnitte und Ansichten zeigen müssen; § 7 regelt den Lageplan. Für einen Bauantrag im Bestand, etwa einen Anbau oder eine Nutzungsänderung, muss der Bestandsplan diese Anforderungen erfüllen, weil er zur Grundlage der Bauvorlage wird.
Bestandsplan nach DIN 2425? Diese Suche führt in die Irre. Die DIN-2425-Reihe heißt „Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die Wasserwirtschaft und für Fernleitungen“. Sie regelt Bestandspläne von Rohrnetzen, Kanälen und Leitungen, nicht von Gebäuden. Der aktuell gültige Teil ist DIN 2425-4:2022-11 für Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden; Teil 1 (Gas- und Wasserversorgung, 1975) ist zurückgezogen. Wenn ein Kanalbetreiber oder ein Versorger „Bestandspläne nach DIN 2425“ verlangt, meint er den Leitungsbestand auf dem Grundstück, nicht Ihre Grundrisse.
Genauigkeit: Ein Bestandsplan ist so genau wie seine Quelle. Aus einem Altplan übertragene Maße haben die Genauigkeit des Altplans. Ein Aufmaß mit Laserdistanzmesser liegt im Zentimeterbereich, ein Laserscan je nach Auflösung darunter. Welche Genauigkeit eine Vermessung liefern muss, legt für Ingenieurvermessungen die DIN 18710 fest; wir haben sie in einem eigenen Beitrag erklärt: DIN 18710 Ingenieurvermessung.
Wofür braucht man Bestandspläne?
| Anlass | Welche Pläne | Reicht der Altplan aus der Bauakte? |
|---|---|---|
| Umbau, Anbau, Dachausbau | Grundrisse, Schnitt, Ansichten | nur, wenn er mit dem Gebäude übereinstimmt; sonst Aufmaß |
| Bauantrag im Bestand, Nutzungsänderung | vollständiger Plansatz nach BauVorlV, mit Lageplan | selten; die Behörde erwartet den Ist-Zustand |
| Energieberatung, Energieausweis, Sanierungsfahrplan | Grundrisse, Schnitt, Ansichten mit Fensterflächen | meist ja, wenn die Hüllflächen stimmen |
| Wohnflächenberechnung nach WoFlV | bemaßte Grundrisse, bei Dachschrägen Schnitt | ja, wenn nichts umgebaut wurde |
| Verkauf, Exposé, Finanzierung | Grundrisse, oft nur schematisch | ja |
| Aufteilungsplan, Teilungserklärung | Grundrisse, Schnitt, Ansichten mit Nummerierung | ja, wenn übereinstimmend; sonst Aufmaß |
| Flucht- und Rettungsplan, Brandschutzkonzept | Grundrisse mit Türen und Fluchtwegen | ja, Türen und Wände müssen stimmen |
| Vermietung, Verwaltung, CAFM | Grundrisse mit Raumnummern und Flächen | ja |
| Bauschaden, Gutachten | Grundrisse, Schnitt, oft Details | je nach Schaden |
Die rechte Spalte ist die eigentliche Frage. Für einen Energieausweis oder ein Exposé genügt der Altplan fast immer, weil es auf Größenordnungen ankommt. Für einen Bauantrag oder eine Werkplanung ist ein Altplan, der nicht stimmt, teurer als gar keiner: Der Statiker rechnet mit falschen Spannweiten, der Fensterbauer bestellt falsche Formate, und der Fehler fällt erst auf der Baustelle auf.
Bauen im Bestand bedeutet genau das: Jede Planung setzt auf dem Vorhandenen auf, und das Vorhandene muss bekannt sein. Deshalb steht die Bestandsaufnahme am Anfang jedes Umbauprojekts, nicht am Ende.
Bestandspläne und HOAI: Wer zahlt die Bestandsaufnahme?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kennt den Bestandsplan an zwei Stellen, beide Male als Besondere Leistung, also nicht im Grundhonorar enthalten:
- Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung: „Bestandsaufnahme“ (Anlage 10.1 HOAI). Die Grundleistung umfasst nur das „Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind“, also das Anfordern der Bauakte. Fehlen brauchbare Pläne, ist das Aufmaß und das Zeichnen der Bestandspläne gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Leistungsphase 8, Objektüberwachung: „Erstellen von Bestandsplänen“ (Revisionspläne nach Fertigstellung). Auch das ist keine Grundleistung.
Seit der HOAI 2021 sind die Honorare nicht mehr verbindlich; Besondere Leistungen waren es nie. Üblich sind Pauschalen oder Stundensätze. Zwei weitere Regeln betreffen das Bauen im Bestand: Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 HOAI), und für Umbauten kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden (§ 36 HOAI). Beides setzt voraus, dass der Bestand bekannt ist.
In der Praxis bedeutet das: Ihr Architekt wird Sie zuerst nach Bestandsplänen fragen. Liegen sie vor und stimmen sie, sparen Sie die Bestandsaufnahme. Liegen sie nur auf Papier vor, ist die Umwandlung in CAD der günstigste Schritt, damit Architekt, Statiker und Energieberater auf derselben Datei arbeiten.
Bestandspläne zeichnen oder zeichnen lassen: die drei Wege
1. Vorhandene Pläne in CAD übertragen. Wenn Ihre Baupläne aus der Bauakte oder vom Bauträger mit dem Gebäude übereinstimmen, ist das der schnellste Weg. Der Papierplan oder die PDF wird vektorisiert, ein Architekt prüft Maßketten und Layer, und Sie erhalten eine DWG, mit der jeder Planer arbeiten kann. Bei uns kostet das ab 49,50 € je Plan (inkl. MwSt.), Lieferung in der Regel in 48 Stunden; den Preis für Ihr Objekt erhalten Sie vor dem Auftrag. Bestandsplan in CAD erstellen lassen
2. Aufmaß vor Ort und neu zeichnen. Wenn Pläne fehlen, unvollständig oder veraltet sind. Das Aufmaß eines Einfamilienhauses mit Laserdistanzmesser ist in einem Arbeitstag vor Ort erledigt; dazu kommen Terminfindung und das Zeichnen. Wir bieten das Aufmaß bundesweit über Partner an; den Preis nennen wir im Angebot, weil er von Größe, Zugänglichkeit und Detailtiefe abhängt.
3. 3D-Laserscan. Bei großen, verwinkelten oder denkmalgeschützten Gebäuden und immer dann, wenn später ein 3D- oder BIM-Modell entstehen soll. Der Scan liefert eine Punktwolke, aus der 2D-Pläne oder ein Modell abgeleitet werden. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Punktwolke und As-built-Aufnahme: Methoden im Vergleich.
Selbst zeichnen? Für eine Möblierungsskizze oder ein Exposé ja. Für einen Bauantrag nein: Bauvorlagen muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser unterschreiben, in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Und für die Werkplanung lohnt es sich nicht, weil ein Fehler im Bestandsplan auf der Baustelle ein Vielfaches kostet. Welche Programme es gibt und wo die Grenzen der Vektorisierungssoftware liegen, haben wir an einem Beispielplan getestet: Vektorisierungssoftware oder CAD-Service.
Was wir machen und was nicht
- Wir übertragen vorhandene Pläne in CAD, so genau wie die Vorlage. Stimmt der Altplan nicht mit dem Gebäude überein, sagen wir Ihnen das nach Sichtung und empfehlen ein Aufmaß.
- Das Aufmaß vor Ort übernehmen Partner, mit denen wir zusammenarbeiten; wir koordinieren und zeichnen.
- Wir reichen keine Bauanträge ein und übernehmen keine Planungsverantwortung. Für Bauantrag, Statik und Brandschutz brauchen Sie den zuständigen Planer; unsere Pläne sind seine Grundlage.
- Wir prüfen keine Grenzen und erstellen keine amtlichen Lagepläne. Dafür ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zuständig.
Häufige Fragen
Was bedeutet Bestandsplan?
Ein Bestandsplan ist eine maßstäbliche Bauzeichnung, die den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes zeigt. Er wird durch Aufmaß erstellt oder aus geprüften Altplänen übernommen.
Was gehört in einen Bestandsplan?
Grundrisse aller Geschosse, mindestens ein Schnitt und die Ansichten, jeweils mit Maßketten, Raumbezeichnungen, Flächen, Wandstärken, Fenstern und Türen, Höhenkoten, Nordpfeil, Maßstab und Schriftfeld.
Was bedeutet Bauen im Bestand?
Jede Baumaßnahme an einem vorhandenen Gebäude: Umbau, Anbau, Sanierung, Nutzungsänderung. Grundlage ist immer die Bestandsaufnahme, weil die Planung auf dem Vorhandenen aufsetzt.
Was ist ein Bauplan, und wie sieht er aus?
„Bauplan“ ist der Alltagsbegriff für jede Bauzeichnung. Ein Grundriss zeigt das Geschoss von oben geschnitten, ein Schnitt das Gebäude senkrecht durchgeschnitten, eine Ansicht die Fassade. Wie Sie die Symbole lesen, zeigt Grundriss lesen.
Gibt es Bestandspläne nach DIN 2425?
Ja, aber nur für Leitungen, Kanäle und Rohrnetze der Versorgungswirtschaft. Für Gebäudepläne gilt die DIN 2425 nicht.
Was kostet es, einen Architekten einen Grundriss zeichnen zu lassen?
Die Übertragung eines vorhandenen Plans in CAD kostet bei uns ab 49,50 € je Plan. Ein Aufmaß mit Neuzeichnung durch einen Architekten wird nach Aufwand vergütet; bei einem Einfamilienhaus rechnen Sie mit einem Arbeitstag vor Ort plus Zeichnung zum vereinbarten Stunden- oder Pauschalsatz.
Kann man eine Bauzeichnung selber machen?
Für den Eigenbedarf ja. Für Bauanträge nicht: Bauvorlagen muss ein Bauvorlageberechtigter unterschreiben.
Welche KI kann Pläne zeichnen?
KI kann Scans vektorisieren und Wände, Türen und Räume erkennen; wir nutzen das selbst für den Erstentwurf. Sie kann nicht prüfen, ob der Plan mit dem Gebäude übereinstimmt. Deshalb prüft bei uns ein Architekt jede Datei. Mehr dazu: KI in der Plandigitalisierung.
In welcher HOAI-Leistungsphase entstehen Bestandspläne?
Die Bestandsaufnahme ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 1, das Erstellen von Bestandsplänen nach Fertigstellung eine Besondere Leistung der Leistungsphase 8. Beides ist nicht im Grundhonorar enthalten.
Wo bekomme ich die alten Pläne meines Hauses?
Beim Bauamt (Bauakte), beim früheren Architekten oder Bauträger, bei der Hausverwaltung. Wie Sie die Bauakte einsehen, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Sie haben Pläne auf Papier oder als PDF?
Wir übertragen Ihre Bestandspläne in eine geprüfte DWG, ab 49,50 € je Plan, in der Regel in 48 Stunden. Bestandsplan in CAD erstellen lassen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- DIN 1356-1:2024-04, Bauzeichnungen, Teil 1: Grundregeln der Darstellung (zurückgezogen, ersetzt durch DIN EN ISO 7519:2025-01); Entwurf DIN 1356-1:2026-09 (DIN Media)
- DIN 2425-4:2022-11, Planwerke für die Versorgungswirtschaft, Teil 4: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (DIN Media)
- DIN 18710-1, Ingenieurvermessung, Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- HOAI 2021, Anlage 10 (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) und Anlage 15 (Technische Ausrüstung)
- HOAI § 4 Abs. 3 und § 36
- Bauvorlagenverordnung Bayern (BauVorlV), §§ 3, 7 und 8
Über den Autor: Stefan Kratzert ist Architekt. Er prüft die Pläne, die Wunderloop aus Vorlagen in CAD überträgt, fachlich. Stand dieses Beitrags: 20. Oktober 2026.