Rechtsgrundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV) · Gesetzestext
Autoren: Stefan Kratzert, Architekt · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur
Für die Baufinanzierung verlangen viele Banken eine Wohnflächenberechnung, die ein Architekt geprüft und gestempelt hat. Wir erstellen sie nach der Wohnflächenverordnung aus Ihren Plänen, ohne Vor-Ort-Termin, ab 128 € (inkl. USt.) zum Festpreis und in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang Ihrer Unterlagen. Verlangt Ihre Bank zusätzlich einen Grundriss, bestellen Sie die Berechnung mit Grundriss.
Wohnflächenberechnung für die Bank bestellen
Warum die Bank eine Wohnflächenberechnung verlangt
Die Bank beleiht die Immobilie mit der Wohnfläche als Rechengröße. Weicht die Fläche im Exposé von der tatsächlichen ab, stimmt der Beleihungswert nicht. Deshalb will sie eine nachvollziehbare Berechnung sehen und keine Zahl aus der Anzeige. Eine selbst erstellte Tabelle wird dafür häufig nicht akzeptiert. Wie Sie selbst rechnen, zeigt der Ratgeber Wohnfläche selbst berechnen, und wann diese Vorlage nicht reicht, steht dort im Abschnitt „Wann die Vorlage nicht reicht“.
Was die Bank in der Regel sehen will
Die Anforderungen legt jede Bank selbst fest und sie unterscheiden sich. Fragen Sie deshalb vor der Bestellung kurz bei Ihrem Berater nach. Üblich sind diese Bestandteile, die unsere Berechnung enthält:
- die Berechnung nach WoFlV, je Raum mit Maßen, Grundfläche, Anrechnungsfaktor und anrechenbarer Wohnfläche,
- die Summe je Geschoss bzw. Wohneinheit und die Gesamtwohnfläche,
- Unterschrift und Stempel eines Architekten,
- bei Bedarf ein Grundriss mit Flächenangaben, der zur Berechnung passt.
Wie so eine Berechnung aussieht, zeigt eine anonymisierte Musterberechnung für eine Eigentumswohnung (PDF). Sie ist ein Muster mit erfundenen Daten und trägt den Aufdruck „Muster“.
Was Sie von uns bekommen: Preis, Dauer, Lieferumfang
| Variante | Enthält | Lieferung | Preis |
|---|---|---|---|
| Nur Berechnung | Wohnflächenberechnung nach WoFlV, je Raum aufgeschlüsselt, mit Unterschrift und Architektenstempel (PDF) | in der Regel 3 Werktage ab Eingang Ihrer Unterlagen | ab 128 € (inkl. USt.) |
| Berechnung + Grundriss | zusätzlich ein Grundriss mit Flächenangaben, für Banken, die einen Plan verlangen | in der Regel 7 Werktage ab Eingang Ihrer Unterlagen | zeigt der Konfigurator vor der Bestellung |
Alle Preise inkl. USt., ohne Anfahrt. Die Berechnung erhalten Sie als PDF im Kundenportal und können sie beliebig oft ausdrucken und weitergeben. Ein Papierexemplar verschicken wir nicht.
Was Sie dafür bereitlegen
Wir rechnen auf Grundlage Ihrer Unterlagen: Grundrisse aller Geschosse, zum Beispiel aus der Bauakte, bei einem ausgebauten Dachgeschoss zusätzlich ein Schnitt oder die Raumhöhen. Ein Scan oder ein gerades, scharfes Foto genügt, wenn die Maßketten lesbar sind. Welche Unterlagen Sie genau brauchen, steht im Hilfecenter: Unterlagen für die Wohnflächenberechnung vorbereiten. Fehlen die Pläne, hilft der Beitrag Bauakte einsehen: So bekommen Sie alte Baupläne vom Bauamt.
Wenn die Bank ein eigenes Formular verlangt
Reichen Sie zuerst unsere Berechnung ein. Sie ist nach WoFlV aufgeschlüsselt und von einem Architekten gestempelt, und die meisten Banken nehmen sie so an. Besteht Ihre Bank auf ihrem eigenen Formular, übertragen wir die Werte als Zusatzleistung gegen gesondertes Entgelt. Den Preis nennen wir Ihnen vorab. Manche Bankformulare sind als Selbstauskunft gestaltet. Diese unterschreiben Sie als Darlehensnehmer selbst, wir liefern die Werte.
Was wir nicht ersetzen
Eine Wohnflächenberechnung ist keine Wertermittlung. Verlangt die Bank ein Verkehrswertgutachten, braucht es einen Sachverständigen für Immobilienbewertung. Für die Bewertung liefern wir die Berechnung samt Grundriss und Kubatur als Grundlage. Wir rechnen außerdem nach Ihren Plänen und messen nicht vor Ort. Weichen Plan und Bestand erkennbar voneinander ab, ist ein Aufmaß vor Ort der sichere Weg. Ob Ihre Bank die Berechnung akzeptiert, entscheidet am Ende die Bank. Klären Sie das vorab.
Bank oder Finanzamt: zwei verschiedene Anlässe
Eine Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer läuft über das Finanzamt und folgt je nach Bundesland eigenen Regeln. Welche Fläche in Ihrem Bundesland gilt und welche Nachweise nötig sind, erklärt der Ratgeber Wohnfläche und Grundsteuer. Für die Bank ist die Wohnfläche nach WoFlV der übliche Maßstab.
Häufige Fragen
Wozu braucht die Bank eine Wohnflächenberechnung?
Die Wohnfläche ist eine Rechengröße für die Beleihung. Die Bank will eine nachvollziehbare Berechnung sehen, keine Angabe aus dem Exposé.
Reicht eine selbst erstellte Excel-Vorlage?
Häufig nicht. Viele Banken verlangen eine Berechnung, die ein Architekt geprüft und gestempelt hat. Die Vorlage eignet sich zur eigenen Orientierung.
Wie lange dauert die Wohnflächenberechnung für die Bank?
Die reine Berechnung liefern wir in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang Ihrer Unterlagen, die Berechnung mit Grundriss in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
Was kostet die Wohnflächenberechnung für die Bank?
Die Berechnung kostet ab 128 € inkl. USt. zum Festpreis, ohne Anfahrt und ohne Ortstermin. Den genauen Preis für Ihr Objekt und für die Variante mit Grundriss zeigt der Konfigurator vor der Bestellung.
Brauche ich einen Grundriss für die Bank?
Das legt Ihre Bank fest. Verlangt sie einen Plan, bestellen Sie die Berechnung mit Grundriss. Fragen Sie vorab bei Ihrem Berater nach.
Meine Bank verlangt ein eigenes Formular. Was nun?
Reichen Sie zuerst unsere Berechnung ein. Besteht die Bank auf ihrem Formular, übertragen wir die Werte gegen gesondertes Entgelt. Den Preis nennen wir vorab.
Gilt die Berechnung auch für das Finanzamt?
Für die Grundsteuer gelten je Bundesland eigene Regeln. Lesen Sie dazu den Ratgeber zur Wohnfläche und Grundsteuer.
Weiterführend
- Alle Regeln der Verordnung: Wohnflächenverordnung (WoFlV) erklärt
- Unterschied der Flächenbegriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche
Wohnflächenberechnung vom Architekten
Aus Ihren Bauplänen erstellen wir eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV, geprüft und gestempelt von einem Architekten, ohne Vor-Ort-Termin. Zur Wohnflächenberechnung
Quellen: §§ 2, 3, 4 WoFlV.