Ja, Sie können einen Grundriss selbst zeichnen. Für eine Skizze, die Möbelplanung oder ein Gespräch mit dem Handwerker genügen Papier, Lineal und ein sauberes Aufmaß. Eine Bauzeichnung, wie Bank und Bauamt sie meinen, ist mehr: Sie zeigt Grundriss, Schnitt und Ansicht maßstäblich, mit festen Symbolen und Maßketten. Dieser Ratgeber erklärt, wie Maßstab, Symbole und Bemaßung funktionieren und wo der Selbstweg endet. Dort zeichnen wir Ihren Plan neu, ab 25 € je Etage (Neuzeichnung) und ab 69 € je Etage bemaßt, jeweils inkl. USt.
Was ist eine Bauzeichnung?
Eine Bauzeichnung ist die maßstäbliche, unperspektivische Darstellung eines Gebäudes. Gemeint sind drei Pläne, die zusammengehören:
- Grundriss: ein waagerechter Schnitt durch ein Geschoss, etwa einen Meter über dem Fußboden, von oben gesehen. Er zeigt die Raumaufteilung.
- Schnitt: ein senkrechter Schnitt durch das Gebäude. Er zeigt Geschosshöhen, Decken, Treppen und Dach.
- Ansicht: das Gebäude von außen, je Himmelsrichtung. Sie zeigt Fassade, Fenster und Dachform.
„Unperspektivisch“ heißt: Alles ist parallel projiziert, es gibt keinen Fluchtpunkt. Gleich lange Strecken bleiben gleich lang, und Sie können Maße direkt ablesen. Das unterscheidet die Bauzeichnung von einer perspektivischen Skizze oder einem 3D-Bild, das einen Raum anschaulich, aber nicht messbar zeigt.
Bauzeichnung, Bauplan, Grundrisszeichnung: Im Alltag meinen die Begriffe oft dasselbe. „Bauplan“ steht meist für den ganzen Satz der Zeichnungen eines Bauvorhabens, „Grundrisszeichnung“ für den Grundriss allein. Ein Bauplan im engeren Sinn sind die Bauvorlagen für einen Bauantrag.
Bauzeichnung nach DIN: was gilt für Ihren Plan?
Wie Bauzeichnungen dargestellt werden, regelt die Norm DIN 1356-1 („Bauzeichnungen, Grundregeln der Darstellung“). Sie ist kostenpflichtig beim Beuth Verlag erhältlich, welche Ausgabe aktuell gilt, finden Sie beim DIN. Für einen Bauantrag zählt zusätzlich, was die Bauvorlagenverordnung Ihres Landes verlangt. In Bayern sind das nach § 8 der Bauvorlagenverordnung zum Beispiel die Grundrisse aller Geschosse mit der vorgesehenen Nutzung der Räume, Schnitte mit den Höhen sowie Ansichten, gezeichnet mit den Zeichen und Farben aus Anlage 1 der Verordnung. Wenn Sie nur für sich zeichnen, brauchen Sie die Norm nicht auswendig zu kennen. Wichtig sind Maßstab, Linien, Symbole und Maße, und genau dafür ist dieser Ratgeber da.
Maßstab: 1:100 oder 1:50?
Der Maßstab sagt, wie viel Wirklichkeit auf einen Zentimeter Papier passt. Bei 1:100 entspricht 1 cm auf dem Plan 1 m am Gebäude. Üblich sind:
- 1:50: 1 cm entspricht 50 cm. Für Details, Treppen und einzelne Räume, mit mehr Platz für Maße und Symbole.
- 1:100: 1 cm entspricht 1 m. Der Regelfall für Grundrisse, Schnitte und Ansichten von Wohnungen und Häusern. Für Bauzeichnungen im Bauantrag sieht ihn zum Beispiel die bayerische Bauvorlagenverordnung vor (§ 8), ein größerer Maßstab ist zulässig, wenn die Eintragungen ihn brauchen.
- 1:200: 1 cm entspricht 2 m. Für Übersichten großer Gebäude.
- 1:500 und 1:1000: für Lagepläne. Der Lageplan zum Bauantrag wird in Bayern mindestens im Maßstab 1:1000 gezeichnet (§ 7).
So rechnen Sie um: Teilen Sie das Naturmaß durch den Maßstabsfaktor. Ein Raum von 4,50 m × 3,60 m ist bei 1:100 auf dem Papier 4,5 cm × 3,6 cm groß, bei 1:50 sind es 9 cm × 7,2 cm.
Passt das Gebäude aufs Blatt? Ein A3-Blatt misst 42 × 29,7 cm. Bei 1:100 passt darauf ein Grundriss von bis zu 42 × 29,7 m, bei 1:50 nur noch 21 × 14,85 m. Prüfen Sie das, bevor Sie anfangen.
Einzelne Räume: Für einzelne Räume lohnt es sich, den Grundriss im Maßstab 1:50 zu zeichnen, weil dann Platz für Maße und Symbole bleibt.
Ausdrucke verändern den Maßstab: Ein Plan behält seinen Maßstab nur bei 100 % Druckgröße. Messen Sie deshalb nie mit dem Lineal auf dem Ausdruck, sondern verlassen Sie sich auf die eingetragenen Maße.
Symbole und Linien im Grundriss
Ein Grundriss besteht aus wenigen Linienarten und festen Symbolen:
- Kräftige Linien für alles, was die Schnittebene durchschneidet: Wände, Stützen, Fenster und Türen in der Wand.
- Dünne Linien für sichtbare Teile unterhalb der Schnittebene, zum Beispiel Treppenstufen oder Möbel.
- Gestrichelte Linien für Teile oberhalb der Schnittebene.
- Türen als Wandöffnung mit Viertelkreis für den Aufschlag, Fenster als dünne Linien in der Wandöffnung mit Breite und Brüstungshöhe, Treppen mit Lauflinie, Kreis an der untersten Stufe und Pfeil nach oben.
Alle Symbole mit Erklärung, vom Türschlag bis zur Höhenkote, finden Sie im Ratgeber Grundriss lesen. Wie Sie eine Treppe in den Grundriss zeichnen und berechnen, steht dort ebenfalls Schritt für Schritt.
Dachschräge im Grundriss zeichnen
Im Dachgeschoss ändert sich die Raumhöhe, und ein Grundriss in einem Meter Höhe zeigt das nicht von selbst. Üblich ist, die Linien, an denen die lichte Höhe 1 m und 2 m erreicht, gestrichelt einzutragen und mit der Höhe zu beschriften. Das hat einen praktischen Grund: Für die Wohnfläche zählt eine Fläche mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (§ 4 Wohnflächenverordnung). Dachfenster und Gauben tragen Sie mit Breite und Lage ein. Wie die Anrechnung im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Dachschräge in der Wohnflächenberechnung.
Maßketten und Bemaßung
Ein Grundriss ohne Maße ist nur eine Skizze. Die Bemaßung besteht aus Maßlinien, Maßzahlen und Maßketten. Außen um den Grundriss laufen meist drei Maßketten hintereinander:
- innen die Öffnungen (Fenster und Türen),
- in der Mitte die Vor- und Rücksprünge der Wand,
- außen das Gesamtmaß.
Innenmaße der Räume stehen in den Räumen. Entscheidend ist die Kontrolle: Die Summe der Raummaße plus Wandstärken muss das Außenmaß ergeben. Weicht sie um mehr als wenige Zentimeter ab, liegt ein Messfehler vor. Achten Sie außerdem darauf, ob Sie Rohbaumaße oder Fertigmaße eintragen, denn Putz und Bodenbelag machen einen Raum einige Zentimeter kleiner. Welche Maße ein Plan für Bank oder Amt zeigen sollte, steht auf der Seite zum bemaßten Grundriss.
Grundriss eines Hauses zeichnen: Schritt für Schritt
So zeichnen Sie einen Grundriss selbst, per Hand oder am Rechner. Wenn Sie den Grundriss vom Haus zeichnen, gehen Sie Geschoss für Geschoss vor. Wenn Sie Ihre Wohnung zeichnen, brauchen Sie nur die eigene Wohnung samt Anschluss an das Treppenhaus.
- Material bereithalten: Maßband oder Laser-Entfernungsmesser, Papier mit Raster, Bleistift, Lineal, Radiergummi. Für den Maßstab hilft ein Dreikantmaßstab.
- Aufmaß als Skizze nehmen: Zeichnen Sie zuerst eine freie Skizze und tragen Sie jedes Maß ein: Raumlängen und -breiten innen, Wandstärken, Breite und Lage von Fenstern und Türen. Messen Sie jede Strecke an zwei Stellen. Eine Handskizze mit Maßen ist auch die Grundlage, aus der wir Pläne neu zeichnen.
- Außenmaß prüfen: Messen Sie das Gebäude außen und vergleichen Sie es mit der Summe der Innenmaße plus Wandstärken.
- Maßstab wählen: Für Wohnungen und Häuser 1:100, bei kleinen Räumen 1:50. Rechnen Sie alle Maße um (siehe oben).
- Wände zeichnen: zuerst die Außenwände, dann die Innenwände, mit der gemessenen Wandstärke.
- Öffnungen setzen: Fenster mit Breite und Brüstungshöhe, Türen mit Aufschlag. Treppen mit Lauflinie und Pfeil nach oben.
- Dachschrägen eintragen: im Dachgeschoss die Linien für 1 m und 2 m lichte Höhe.
- Bemaßen und beschriften: Maßketten außen, Raumnamen und Flächen innen, Nordpfeil, Maßstab im Schriftfeld.
- Kontrollieren: Passt jedes Geschoss zum darunterliegenden? Stehen Treppen und Schächte übereinander? Stimmen die Maße mit dem Außenmaß überein?
Grundrissskizze oder Plan? Eine Skizze ohne Maßstab darf unsauber sein, solange alle Maße stimmen. Ein Plan für Dritte braucht Maßstab, Symbole und Maßketten.
Der Schnitt: Höhen sichtbar machen
Der Grundriss zeigt, wie ein Gebäude aufgeteilt ist, der Schnitt zeigt, wie hoch es ist. Im Schnitt stehen die Höhe des Erdgeschossfußbodens, die lichten Raumhöhen, Deckenstärken, Treppen und Dächer samt Neigung. Nach der bayerischen Bauvorlagenverordnung gehören unter anderem diese Angaben in den Schnitt (§ 8). Wo der Schnitt verläuft, zeigt eine Schnittlinie im Grundriss, zum Beispiel A–A. Wer den Schnitt selbst zeichnen will, muss die Höhen aufmessen: Geschosshöhen, Fensterhöhen, Dachhöhe. Wir zeichnen den Gebäudeschnitt nach Ihren Unterlagen, ab 55 € je Schnitt inkl. USt.
Was kostet ein Bauplan: selbst zeichnen oder zeichnen lassen?
Selbst zeichnen kostet Material und Ihre Zeit. Einen Bauplan zeichnen kostenlos können Sie mit Papier, Lineal und Maßband, auch kostenlose Programme gibt es. Wo ihre Grenzen liegen, vor allem beim Export im Maßstab, vergleicht die Seite Grundriss zeichnen: selbst machen oder erstellen lassen.
Zeichnen lassen: Bei Wunderloop zahlen Sie für einen neu gezeichneten Grundriss ab 25 € je Etage, für einen bemaßten Grundriss ab 69 € je Etage, jeweils inkl. USt. und als PDF. Den genauen Preis zeigt der Konfigurator vor dem Auftrag.
Einen Bauplan für ein neues Haus zu entwerfen, ist dagegen eine Architektenleistung. Das Honorar eines Architekten richtet sich nach Umfang und Leistungsphasen, eine Orientierung gibt der HOAI-Rechner. Wir zeichnen Bestand und Skizzen, wir entwerfen keine Neubauten.
Wo der Selbstweg endet: Bauantrag, Bank, Exposé
- Bauantrag: Zeichnen dürfen Sie selbst, einreichen in der Regel nicht. Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen nach der Bauordnung, in Bayern nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung, von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sein, meist ein Architekt. Welche Unterlagen der Bauantrag enthält, regelt die Bauvorlagenverordnung Ihres Landes. Wir zeichnen Ihnen den Bestand als Zeichnungsgrundlage, den Bauantrag reichen wir nicht ein.
- Bank: Für die Baufinanzierung verlangen Banken in der Regel einen bemaßten Grundriss. Klären Sie vorab, welche Maße und welchen Maßstab Ihre Bank braucht. Bemaßten Grundriss erstellen lassen
- Exposé: Für Verkauf und Vermietung zählt ein gut lesbarer Plan mit Raumnamen und Flächen. Exposé-Grundriss erstellen lassen
- Nur ein alter Plan oder eine Skizze vorhanden: Dann zeichnen wir neu, maßstabsgetreu und bemaßt. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, den Festpreis sehen Sie vorher.
Sie wollen nicht selbst zeichnen?
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Wir zeichnen Ihren Grundriss aus Ihrer Skizze oder Ihrem alten Plan neu, maßstabsgetreu und sauber bemaßt, ab 25 € je Etage (inkl. USt.).
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Grundriss zeichnen lassen
Fachlich verantwortet von
Stefan Kratzert, Architekt · Karyna Ladutska, Architektin · Ruslan Luarsabov, Bauingenieur
Häufige Fragen
Wie zeichnet man einen Grundriss?
Erst ein Aufmaß als Skizze mit allen Maßen nehmen, dann den Maßstab wählen (für Wohnungen und Häuser 1:100), die Wände mit ihrer Stärke zeichnen, Fenster, Türen und Treppen einsetzen und am Ende bemaßen und beschriften. Die neun Schritte stehen oben im Abschnitt „Grundriss eines Hauses zeichnen“.
Kann ein Architekt meinen Grundriss zeichnen?
Ja. Ein Architekt kann Ihren Bestand aufnehmen und zeichnen oder einen Entwurf für ein neues Haus erstellen. Wir zeichnen Grundrisse nach Ihren Unterlagen oder Ihrer Skizze mit Maßen neu, auf Wunsch prüft ein Architekt den Plan. Einen Entwurf für einen Neubau erstellen wir nicht.
Wie zeichne ich einen einzelnen Raum oder eine Küche?
Für den Grundriss eines einzelnen Raums messen Sie von Wand zu Wand, dazu Wandstärken, Fenster und Türen, und zeichnen im Maßstab 1:50, damit Platz für Maße bleibt. Den Grundriss Ihrer Küche zeichnen Sie kostenlos auf Papier oder mit einem Zeichenprogramm. Tragen Sie dort zusätzlich die Anschlüsse für Wasser, Abluft und Strom mit ihrem Abstand zur nächsten Wand ein. Symbole für Sanitär und Küche zeigt der Ratgeber Grundriss lesen.
Wie zeichne ich Terrasse, Balkon oder Garten ein?
Wollen Sie im Grundriss die Terrasse oder den Balkon zeichnen, tragen Sie beides als Fläche am Gebäude mit den Maßen ein. Ein freistehendes Gartenhaus zeichnen Sie nicht im Grundriss des Hauses, sondern im Lageplan, der das Gebäude auf dem Grundstück zeigt. Das gilt auch für den Garten und eine freistehende Garage. Einen amtlichen Lageplan fertigt ein Vermessungsingenieur an. Wir zeichnen den Lageplan fürs Exposé.
Wie zeichne ich ein Dachgeschoss mit Schrägen?
Zeichnen Sie die Außenwände wie in jedem Geschoss und tragen Sie die Linien ein, an denen die lichte Höhe 1 m und 2 m erreicht, gestrichelt und mit Höhenangabe. Dachfenster und Gauben kommen mit Breite und Lage dazu. Für die Wohnfläche zählt eine Fläche ab 2 m lichter Höhe voll, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte.
Wie zeichne ich den Grundriss eines Altbaus?
Messen Sie jede Wand an mehreren Stellen, denn Wandstärken sind im Altbau oft ungleich. Messen Sie außerdem die beiden Diagonalen jedes Raums: Weichen sie voneinander ab, ist der Raum nicht rechtwinklig und Sie sollten die Abweichung mit einzeichnen. Liegt noch ein alter Plan vor, zeichnen wir ihn neu und bemaßen ihn.
Kann ich aus dem Grundriss die Fläche berechnen?
Die Raumfläche ist Länge mal Breite. Die Wohnfläche folgt aber eigenen Regeln, etwa für Dachschrägen und Balkone, die in der Wohnflächenverordnung stehen. Sie berechnen wir auf Basis Ihres Plans: Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Welche Regeln gelten beim Grundriss zeichnen?
Fünf Regeln: Zeichnen Sie im festen Maßstab, nutzen Sie kräftige Linien für Geschnittenes und dünne für Sichtbares, verwenden Sie die üblichen Symbole für Türen, Fenster und Treppen, tragen Sie Maße als Maßketten außen und Innenmaße in den Räumen ein, und beschriften Sie Räume, Maßstab und Nordrichtung. Die Darstellung regelt die Norm DIN 1356-1.