Revisionen und Korrekturen anfragen — So läuft die Nachbesserung
Qualität hat bei uns eine interne Prüfschleife, bevor irgendetwas geliefert wird. Und falls doch etwas nicht passt, gilt:
Was inklusive ist
Weicht die Lieferung von Ihrer Vorlage oder von der beauftragten Spezifikation ab — falsches Format, fehlende Inhalte, nicht umgesetzte Vorgaben aus Angebot oder Briefing, bei der Wohnflächenberechnung auch eine Abweichung von der WoFlV — korrigieren wir das kostenfrei und ohne Frist. Melden Sie Abweichungen bitte so früh wie möglich. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
So fordern Sie Korrekturen an
Nutzen Sie das Support-Formular, geben Sie Ihre Auftragsnummer aus dem Portal an (O-…) und beschreiben Sie konkret, was abweicht — am hilfreichsten mit Bezug auf die Datei und die Stelle (z. B. „Grundriss EG: Maßkette an der Südfassade fehlt"). Je präziser die Meldung, desto schneller die Korrektur. Ihr Auftrag wechselt dann im Portal auf den Status „Corrections", bis die überarbeitete Fassung bereitsteht.
Was keine Korrektur ist
Ein Änderungswunsch — etwa eine neue Vorlage, geänderte Annahmen, ein zusätzliches Geschoss oder ein anderes Zielformat — ist keine Korrektur, sondern eine neue, kostenpflichtige Leistung. Wir setzen sie gerne um, als Ergänzungsauftrag mit kurzem Zusatzangebot. Sagen Sie uns einfach, was Sie brauchen.