Was ist die WoFlV?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist seit 2004 die maßgebliche Rechtsgrundlage für Wohnflächenberechnung in Deutschland. Sie löste die II. Berechnungsverordnung ab und gilt verbindlich im preisgebundenen Wohnungsbau, im freien Wohnungsmarkt als Auslegungshilfe.
Kernregeln auf einen Blick
Volle Anrechnung: Räume mit lichter Höhe ab 2 m. Halbe Anrechnung: 1-2 m Höhe (typisch Dachschrägen). Keine Anrechnung: unter 1 m Höhe. Balkone, Loggien, Terrassen: 25%, ausnahmsweise bis 50% bei hochwertiger Lage. Kellerräume und unbeheizte Wintergärten: meist nicht angerechnet.
Risiken bei Falschangaben
Bei Mietverträgen ist eine Wohnflächenangabe regelmäßig Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen über 10% kann die Miete gemindert oder der Vertrag angefochten werden. BGH-Urteile sind hier eindeutig — Vermieter haben Sorgfaltspflicht.
Quellen
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) – bundesrechtliche Grundlage für Wohnflächenberechnung.