Wohnflächenverordnung: Grundlagen für Mietverträge

Auf den Punkt:

Die WoFlV regelt die Wohnflächenberechnung im freien und preisgebundenen Wohnungsbau — Pflichten und Risiken.

Von Stefan Kratzert

Was ist die WoFlV?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist seit 2004 die maßgebliche Rechtsgrundlage für Wohnflächenberechnung in Deutschland. Sie löste die II. Berechnungsverordnung ab und gilt verbindlich im preisgebundenen Wohnungsbau, im freien Wohnungsmarkt als Auslegungshilfe.

Kernregeln auf einen Blick

Volle Anrechnung: Räume mit lichter Höhe ab 2 m. Halbe Anrechnung: 1-2 m Höhe (typisch Dachschrägen). Keine Anrechnung: unter 1 m Höhe. Balkone, Loggien, Terrassen: 25%, ausnahmsweise bis 50% bei hochwertiger Lage. Kellerräume und unbeheizte Wintergärten: meist nicht angerechnet.

Risiken bei Falschangaben

Bei Mietverträgen ist eine Wohnflächenangabe regelmäßig Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen über 10% kann die Miete gemindert oder der Vertrag angefochten werden. BGH-Urteile sind hier eindeutig — Vermieter haben Sorgfaltspflicht.

Quellen

Sie haben eine projektspezifische Frage?

Direkt mit uns sprechen