Nutzungsprofile nach DIN V 18599-10 — Überblick

Auf den Punkt:

Was Nutzungsprofile nach DIN V 18599-10 beschreiben, welche Standardnutzungen es gibt und warum sie im Nachweis verbindlich sind.

Von Stefan Kratzert

Wie viel Energie ein Gebäude benötigt, hängt nicht nur von seiner Bausubstanz ab, sondern auch davon, wie es genutzt wird. Nutzungsprofile nach DIN V 18599-10 fassen diese Nutzungsbedingungen standardisiert zusammen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, was ein Profil beschreibt und wie es im Nachweis anzuwenden ist.

Was ein Nutzungsprofil beschreibt

Ein Nutzungsprofil bündelt die nutzungsabhängigen Randbedingungen einer Zone:

  • Raum-Solltemperatur im Heiz- und Kühlfall,
  • Nutzungs- und Betriebszeiten (täglich und jährlich),
  • Belegung und daraus resultierende interne Wärmelasten durch Personen,
  • interne Lasten aus Beleuchtung und Geräten,
  • Luftwechsel bzw. Außenluftbedarf,
  • teils Trinkwarmwasserbedarf.

Diese Größen bestimmen wesentlich, wie hoch der Heiz-, Kühl- und Beleuchtungsbedarf einer Zone ausfällt. Deshalb ist die Wahl des passenden Profils je Zone eine der zentralen Modellierungsentscheidungen.

Der Katalog: Standardnutzungen

DIN V 18599-10 stellt einen Katalog mit Richtwerten für insgesamt 33 Nutzungen in Nichtwohngebäuden bereit — von Büro- und Besprechungsräumen über Verkauf, Bildung und Gesundheit bis zu Hallen und Nebenflächen. Für Wohngebäude gelten eigene, gebündelte Randbedingungen.

Einige gesicherte Beispiele aus dem Katalog:

  • Einzelbüro (01) und Gruppenbüro (02) — Standard-Bürobetrieb am Tag; beide dürfen zum Profil Einzelbüro zusammengefasst werden.
  • Nebenflächen ohne Aufenthalt (18), Verkehrsflächen (19), Lager/Technik/Archiv (20) — geringe Nutzung; diese drei dürfen zum Profil 18 zusammengefasst werden.
  • Sonstige Aufenthaltsräume (17) — dient auch als Auffangprofil (siehe unten).
  • Gewerbliche und industrielle Hallen — als niedrig beheizte Nutzungen mit reduzierter Temperatur.

Weitere Nutzungen (etwa Bildung, Handel, Gesundheit) sind im Katalog mit eigenen Nummern hinterlegt; die konkrete Zuordnung erfolgt anhand der aktuellen Normfassung bzw. des Rechenprogramms.

Verbindlichkeit im Nachweis

Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Katalog-Randbedingungen grundsätzlich verbindlich und dürfen nicht angepasst werden. Nur wenn eine Nutzung nicht im Katalog enthalten ist, darf ersatzweise das Profil „Sonstige Aufenthaltsräume" (17) verwendet oder — auf Grundlage eines gesicherten, allgemeinen Wissensstandes — ein individuelles Profil erstellt werden. Diese Regel verhindert, dass Ergebnisse durch frei gewählte Annahmen beliebig werden.

Niedrig beheizte Nutzungen

Nicht jede beheizte Zone hat 20 °C. Für bestimmte Nutzungen erlaubt die Norm eine niedrige Innentemperatur: Bei einer Raum-Solltemperatur unter 19 °C wird der Bilanzwert auf 17 °C herabgesetzt. Standardmäßig niedrig beheizt sind etwa gewerbliche und industrielle Hallen — bei schwerer Arbeit rund 15 °C, bei mittelschwerer Arbeit rund 17 °C. Für andere Nutzungen ist der Ansatz als niedrig beheizte Zone nur zulässig, wenn die Norm dies ausdrücklich vorsieht — auch dann, wenn eine Zone in der Praxis kühler betrieben wird.

Aktualität

Die Nutzungsprofile stammen aus DIN V 18599-10; seit Oktober 2025 wird die Reihe als DIN/TS 18599 geführt (aktuell DIN/TS 18599-10:2025-10). Für den Energiebedarfsnachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist DIN V 18599 heranzuziehen. Konkrete Profilnummern und Randbedingungen sind stets gegen die jeweils gültige Normfassung und das eingesetzte Rechenprogramm zu prüfen, da sich Nummerierung und Werte zwischen den Ausgaben ändern können.

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*Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Für den Nachweis sind die jeweils gültige Normfassung und eine qualifizierte Fachperson maßgeblich.*

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