Anlage 3: BIM Modelle erstellen
Leistungsbeschreibung: Spezifikationen und Inklusivleistungen der 3D-Modellierung.
Anlage 3 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungsbeschreibung: BIM Modelle erstellen (3D-Modellierung)
(Stand: 11/2023)
Diese Anlage konkretisiert den Leistungsumfang, wenn wir für unsere Kunden BIM Modelle erstellen. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wunderloop GmbH.
1. Modellierungsgrundlage und Umgang mit Datenlücken
- Erforderliche Unterlagen: Die Grundlage, um verlässliche BIM Modelle erstellen zu können, bilden vollständige Bauzeichnungen im Maßstab (1:100) oder Punktwolken. Für eine akkurate Repräsentation sind präzise Maßangaben durch den Kunden erforderlich.
- Interpretationsrecht bei Unklarheiten: Wenn wir auf Basis unvollständiger Pläne BIM Modelle erstellen, weist Wunderloop darauf hin, dass Bestandsunterlagen oft widersprüchlich sind. In solchen Fällen ist Wunderloop berechtigt, die Modellierung auf Basis plausibler Annahmen (z. B. Standard-Geschosshöhen) vorzunehmen. Diese Darstellungen gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
2. Standardleistung beim BIM Modelle erstellen: Level of Detail (LOD) 200
Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Modellierung standardmäßig im LOD 200.
- Definition LOD 200: Dieser Detaillierungsgrad stellt eine schematische Abbildung der Realität dar, die typischerweise dem Informationsgehalt 1:100 entspricht.
- Leistungsumfang: Wenn wir solche standardisierten BIM Modelle erstellen, bilden wir grundlegende geometrische Informationen ab (Wände, Decken, Fensteröffnungen). Eine detaillierte Ausgestaltung einzelner Bauteile (z. B. Fußleisten) erfolgt nicht.
- Fallback-Klausel: Liegen für ein Projekt nur teilweise verwertbare Informationen vor, werden wir prinzipiell maximal LOD 200 BIM Modelle erstellen, da höhere Grade technisch nicht seriös umsetzbar sind.
3. Beschaffenheitsvereinbarung (Toleranzen)
Aufgrund der Abstraktion, die zwangsläufig stattfindet, wenn wir aus 2D-Plänen BIM Modelle erstellen, sowie Unschärfen in Ausgangsdaten gelten folgende Toleranzen als vereinbart:
- Flächen- und Längenabweichungen von bis zu 6,0 % bei einzelnen Räumen.
- Abweichungen von 5 bis 7 cm in Länge und Breite bei kleinen Räumen.
Solche Abweichungen stellen beim BIM Modelle erstellen keinen Mangel dar.
4. Zusätzliche Leistungen (Höhere LODs)
Ein höherer Detaillierungsgrad (z.B. LOD 300) ist keine Standardleistung, wenn wir für Ihr Portfolio BIM Modelle erstellen.
- Voraussetzungen: Um hochauflösende BIM Modelle erstellen zu lassen, muss der Kunde vollmaßhaltige Konstruktionszeichnungen oder Punktwolken bereitstellen.
- Vergütung: Höhere Detaillierungsgrade müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
- Nachträge: Nachträglich eingereichte Unterlagen, während wir bereits die vereinbarten BIM Modelle erstellen, gelten als zusätzlicher Aufwand (Change Request) und werden gemäß § 7 vergütet.