Full-Service nach WoFlV

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – gerichtsfest und normgenau.

Wir ermitteln Deine Wohnfläche exakt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – mit korrekter Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Raumhöhen. So erhältst Du eine belastbare, gesetzeskonforme Grundlage für Miete, Kaufpreis und Grundsteuer.

Normgerecht nach WoFlV §1–§4
Gerichtsfeste Dokumentation
Das Problem

Eine falsche Wohnfläche kostet bares Geld

Die Wohnflächenverordnung regelt im Detail, welche Flächen wie stark zählen. Dachschrägen, Balkone und niedrige Raumteile werden nur anteilig angerechnet – wer das falsch ansetzt, riskiert überhöhte Mieten und Nebenkosten, eine falsche Grundsteuer oder Streit bei Kauf und Vermietung. Schon wenige Quadratmeter Abweichung summieren sich über Jahre.

Deine Vorteile

Warum eine Berechnung nach WoFlV

Rechtssichere Grundlage: Eine normgerechte Wohnflächenermittlung nach WoFlV hält auch bei Mietstreit, Verkauf oder Behörden stand.
Korrekte Anrechnung: Dachschrägen, Balkone und Raumhöhen werden exakt nach Verordnung gewichtet – nicht über den Daumen.
Kosten im Griff: Vermeide zu hohe Miete, Nebenkosten und Grundsteuer durch eine geprüfte Quadratmeterzahl.
Nachvollziehbar dokumentiert: Du erhältst eine klar dokumentierte Berechnung, die jeder Beteiligte nachvollziehen kann.
So rechnet die WoFlV

Welche Flächen wie stark angerechnet werden

Die Anrechnung der Grundflächen ist in § 4 WoFlV geregelt. Genau diese Gewichtung nehmen wir Dir ab – damit jeder Quadratmeter korrekt zählt.

100 %
Raumhöhe ab 2 m
Grundflächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden voll angerechnet.
50 %
Raumhöhe 1 m bis unter 2 m
Flächen unter Dachschrägen mit lichter Höhe zwischen einem und zwei Metern zählen zur Hälfte.
0 %
Raumhöhe unter 1 m
Bereiche mit einer lichten Höhe unter einem Meter bleiben unberücksichtigt.
i. d. R. 25 %
Balkone, Loggien, Terrassen
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.
50 %
Wintergärten (unbeheizt)
Nach allen Seiten geschlossene, unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen zur Hälfte.
voll
Beheizte Wintergärten
Nach allen Seiten geschlossene, beheizbare Wintergärten werden voll angerechnet.

Vereinfachte Darstellung nach § 3 und § 4 WoFlV. Maßgeblich ist die Verordnung im Einzelfall – die genaue Einordnung übernehmen wir in der Berechnung.

So funktioniert es

In 3 Schritten zur normgerechten Berechnung

1

Unterlagen senden

Du schickst uns Deine Pläne oder Aufmaße – mit Raumhöhen, Dachschrägen, Nischen und Sonderflächen.

2

Berechnung nach WoFlV

Unser Team ermittelt die Wohnfläche normgerecht und gewichtet jede Fläche exakt nach Wohnflächenverordnung.

3

Gerichtsfeste Dokumentation

Du erhältst eine klar dokumentierte, belastbare Wohnflächenberechnung als digitale Lieferung.

Full-Service

Wir übernehmen Deine Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Lehn Dich zurück: Wir ermitteln die Wohnfläche normgerecht und liefern Dir eine belastbare Grundlage für Miet- und Kaufverträge.

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – Full-Service

Wir erstellen für Dich eine präzise Wohnflächenberechnung als verlässliche Grundlage für Deine Miet- oder Kaufverträge. Unser Team berücksichtigt alle Details wie Dachschrägen, Balkone und Raumhöhen, um eine 100 % gesetzeskonforme Berechnung nach WoFlV zu garantieren.

Was wir brauchen
Vollständige und aktuelle Pläne mit Raumhöhen, Nischen und Sonderflächen.
Was Du bekommst
Eine normgerechte Wohnflächenberechnung als digitale Lieferung.
Lieferzeit
Du erhältst das Ergebnis innerhalb von 5–7 Werktagen.
Preis
ab 99,00 €*

* Referenzpreis für ein Einfamilienhaus mit ca. 130 m². Der genaue Preis hängt von Umfang und Komplexität der Unterlagen ab.

Lieber selbst rechnen?

Mit dem Space Optimizer führst Du die Wohnflächenberechnung online selbst durch – Schritt für Schritt und normgerecht nach WoFlV. Ideal, wenn Du die Daten selbst eingeben und sofort ein Ergebnis möchtest.

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Wohnflächenberechnung anfragen

Relevante Normen und Standards

Unsere Wohnflaechenberechnungen folgen den einschlaegigen rechtlichen Grundlagen fuer Miet- und Verkaufsobjekte.

BMJ2004

WoFlV — Wohnflächenverordnung

Bundesrechtliche Grundlage zur Berechnung der Wohnflaeche fuer Mietvertraege und Verkauf. Regelt Anrechnung von Dachschraegen (50 % bei 1-2 m, 0 % unter 1 m), Balkonen und Terrassen (25 %, max. 50 %).

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DIN Media2021

DIN 277 — Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen

Definiert Grundflaechen und Rauminhalte fuer Hochbauten. Relevant fuer die Abgrenzung von Wohnflaeche, Nutzflaeche und Konstruktionsflaeche.

Zur offiziellen Quelle