Auftragsverarbeitung (AVV) — Vertrag für Geschäftskunden
Wann ein AVV nötig ist
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird relevant, wenn Wunderloop in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Bei reinen CAD- und Planungsleistungen ist das oft nicht der Fall. Sobald deine Unterlagen jedoch personenbezogene Daten enthalten — etwa Eigentümernamen, Mieterlisten oder Adressen in Plänen — ist ein AVV der saubere rechtliche Rahmen.
AVV von Wunderloop anfordern
Fordere den AVV formlos über den Support oder deinen Ansprechpartner an. Wir stellen dir unseren Standard-AVV kostenfrei zur Verfügung. Du erhältst das Dokument zur Prüfung und Unterzeichnung; eine elektronische Signatur genügt in der Regel.
Inhalte des Standard-AVV
Der Wunderloop-AVV regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Art der Daten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), den Umgang mit Unterauftragnehmern sowie deine Kontroll- und Weisungsrechte. Damit erfüllst du als Verantwortlicher deine Nachweispflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde.