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Auftragsverarbeitung (AVV) — Vertrag für Geschäftskunden

Stefan Kratzert
Zuletzt aktualisiert: 5. Juni 2026

Wann ein AVV nötig ist

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird relevant, wenn Wunderloop in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Bei reinen CAD- und Planungsleistungen ist das oft nicht der Fall. Sobald deine Unterlagen jedoch personenbezogene Daten enthalten — etwa Eigentümernamen, Mieterlisten oder Adressen in Plänen — ist ein AVV der saubere rechtliche Rahmen.

AVV von Wunderloop anfordern

Fordere den AVV formlos über den Support oder deinen Ansprechpartner an. Wir stellen dir unseren Standard-AVV kostenfrei zur Verfügung. Du erhältst das Dokument zur Prüfung und Unterzeichnung; eine elektronische Signatur genügt in der Regel.

Inhalte des Standard-AVV

Der Wunderloop-AVV regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Art der Daten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), den Umgang mit Unterauftragnehmern sowie deine Kontroll- und Weisungsrechte. Damit erfüllst du als Verantwortlicher deine Nachweispflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde.