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Auftragsverarbeitung (AVV) — Vertrag für Geschäftskunden

Wunderloop
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Wann brauchst du einen AVV?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist relevant, wenn wir im Rahmen deines Auftrags personenbezogene Daten verarbeiten — etwa wenn deine Pläne und Unterlagen Namen von Mietern oder Eigentümern, Adressdaten oder andere personenbezogene Angaben enthalten und du als Unternehmen (z. B. Hausverwaltung, Wohnungsunternehmen, Planungsbüro) datenschutzrechtlich Verantwortlicher bist.

So schließt du ihn ab

Fordere den AVV einfach über das Support- oder Kontaktformular an — mit dem Stichwort „AVV" und deiner Firmierung. Du erhältst unseren Standard-AVV zur Unterschrift; nach beidseitiger Zeichnung gilt er für die gesamte Zusammenarbeit, nicht nur für einen einzelnen Auftrag. Hast du eine eigene AVV-Vorlage, die dein Unternehmen verwendet, schick sie mit — wir prüfen sie.

Tipp

Kläre den AVV am besten vor dem ersten Auftrag mit personenbezogenen Daten — dann startet dein Projekt ohne Wartezeit. Unabhängig vom AVV behandeln wir alle deine Unterlagen vertraulich; wie wir generell mit Daten umgehen, steht in „DSGVO und Datenschutz bei Wunderloop".

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