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Urheberrecht an gelieferten CAD-Dateien — Wem gehört was?

Wunderloop
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026

Die gelieferten Dateien

Mit vollständiger Bezahlung deines Auftrags erhältst du die umfassenden Nutzungsrechte an den gelieferten Dateien für deine Zwecke und dein Projekt — du darfst sie verwenden, bearbeiten und an alle weitergeben, die an deinem Projekt mitwirken: Planungspartner, Fachingenieure, Behörden, beauftragte Dienstleister. Was nicht ohne unsere Zustimmung geht: die Dateien an Dritte weiterzureichen, damit diese sie für eigene, projektfremde Zwecke nutzen — die Rechte liegen bei dir als Auftraggeber, nicht bei jedem, der die Dateien in die Hand bekommt. Wenn du eine weitergehende Rechteübertragung brauchst, sprich uns an — das regeln wir gerne im Angebot.

Deine Vorlagen

Alles, was du uns zur Verfügung stellst — Pläne, Scans, Punktwolken, Dokumente — bleibt dein Eigentum. Wir nutzen deine Unterlagen ausschließlich zur Durchführung deines Auftrags und geben sie nicht an Dritte weiter.

Rechte Dritter an deinen Vorlagen

Bitte beachte: An bestehenden Plänen können Urheberrechte des ursprünglichen Verfassers bestehen (z. B. des Architekten, der sie erstellt hat). Mit deiner Beauftragung bestätigst du, dass du berechtigt bist, uns die Vorlagen zur Bearbeitung zu übergeben — im Zweifel kläre das vorab mit dem Rechteinhaber.

Die Details

Die genauen Regelungen enthalten unsere AGB; bei besonderen Konstellationen (exklusive Rechteübertragung, Sperrvermerke, sensible Projekte) sprich uns einfach vor der Beauftragung an.

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