Urheberrecht an gelieferten CAD-Dateien
Urheberrecht: Wem gehört die CAD-Datei?
Ein häufiges Missverständnis: Wer hält die Datei in der Hand, besitzt auch alle Rechte? Nicht ganz — das Urheberrecht ist subtiler.
Ownership nach Wunderloop-Service
Wenn Wunderloop eine Datei für Sie vectorisiert, neu zeichnet oder konvertiert:
- Sie erhalten Eigentum an der finalen CAD-Datei
- Sie dürfen frei nutzen, weitergeben, verkaufen, anpassen
- Wunderloop behält keine Rechte — kein Lizenz-Vorbehalt, keine Nutzungsbeschränkung
Das ist unsere Standard-Klausel in Angebot und Rechnung. Unterschied: Wenn Sie AutoCAD-Vorlagen oder proprietäre Block-Sammlungen verwenden, deren Urheberrecht Autodesk oder ein Dritter hält, können wir die Integration nicht garantieren.
Rückverfolgbarkeit und Attribution
Fachlich: die neue CAD-Datei ist „Abgeleitetes Werk" vom Original (Ihrem Scan oder Ihrer 2D-Zeichnung). Rechtlich: Sie als Auftraggeber haben das *Recht*, aber auch die Möglichkeit, dem ursprünglichen Planer (falls noch erreichbar) Urheber-Anerkennung zu geben. Das ist nicht verpflichtend, aber fair, falls der Original-Entwurf dem CAD-Output prägt.
Fragen?
Für Detailfragen zu Urheber-, Nutzungs- oder Lizenzrechten: [email protected]