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Urheberrecht an gelieferten CAD-Dateien

Stefan Kratzert
Zuletzt aktualisiert: 5. Juni 2026

Urheberrecht: Wem gehört die CAD-Datei?

Ein häufiges Missverständnis: Wer hält die Datei in der Hand, besitzt auch alle Rechte? Nicht ganz — das Urheberrecht ist subtiler.

Ownership nach Wunderloop-Service

Wenn Wunderloop eine Datei für Sie vectorisiert, neu zeichnet oder konvertiert:

  • Sie erhalten Eigentum an der finalen CAD-Datei
  • Sie dürfen frei nutzen, weitergeben, verkaufen, anpassen
  • Wunderloop behält keine Rechte — kein Lizenz-Vorbehalt, keine Nutzungsbeschränkung

Das ist unsere Standard-Klausel in Angebot und Rechnung. Unterschied: Wenn Sie AutoCAD-Vorlagen oder proprietäre Block-Sammlungen verwenden, deren Urheberrecht Autodesk oder ein Dritter hält, können wir die Integration nicht garantieren.

Rückverfolgbarkeit und Attribution

Fachlich: die neue CAD-Datei ist „Abgeleitetes Werk" vom Original (Ihrem Scan oder Ihrer 2D-Zeichnung). Rechtlich: Sie als Auftraggeber haben das *Recht*, aber auch die Möglichkeit, dem ursprünglichen Planer (falls noch erreichbar) Urheber-Anerkennung zu geben. Das ist nicht verpflichtend, aber fair, falls der Original-Entwurf dem CAD-Output prägt.

Fragen?

Für Detailfragen zu Urheber-, Nutzungs- oder Lizenzrechten: [email protected]