Anwendungsbereiche
DIN 277 ist allgemeingültig für alle Gebäudetypen, gliedert in Brutto-Grundfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technikfläche. Die Wohnflächenverordnung gilt ausschließlich für Wohnungsbau und Mietverträge im preisgebundenen Wohnungsbau.
Berechnungsunterschiede
Schrägen unter 1 m Höhe: WoFlV nicht angerechnet, DIN 277 voll. Schrägen 1-2 m Höhe: WoFlV 50%, DIN 277 voll. Balkone: WoFlV 25% (max. 50%), DIN 277 als separate Fläche zu deklarieren.
Praxis-Konsequenzen
Eine Wohnung mit Dachschrägen kann nach WoFlV 70 m² haben und nach DIN 277 85 m². Beide Werte sind richtig — für unterschiedliche Zwecke. In Mietverträgen muss klar sein, welche Norm gilt.
Quellen
- DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen – die zentrale deutsche Norm für Flächenberechnung.
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) – bundesrechtliche Grundlage für Wohnflächenberechnung.