Nutzfläche im Gewerbe-Mietvertrag

Auf den Punkt:

NUF nach DIN 277 als Vertragsgrundlage im gewerblichen Mietverhältnis — Stolperfallen und Best Practices.

Von Stefan Kratzert

Warum DIN 277 statt WoFlV?

Im Gewerbe gilt die WoFlV nicht. DIN 277 ist die übliche Berechnungsgrundlage für Mietflächen — entweder Nutzungsfläche allein oder Mietfläche nach gif (Gesellschaft für Immobilienforschung).

gif-Mietflächen-Richtlinie

Die gif-MF-G Richtlinie ergänzt DIN 277 für die gewerbliche Vermietung. Sie regelt was als Mietfläche gilt: Nutzungsfläche plus anteilige Verkehrs- und Sanitärflächen. Im deutschen Markt faktischer Standard.

Stolperfallen im Vertrag

Klare Definition welche Norm gilt, ist Pflicht. Bei Renovierungen oder Umbauten: Nachvermessung vereinbaren. Bei Ankermietern: gemeinsame Flächen wie Lobby anteilig zuordnen — sonst Streitigkeiten bei Nebenkosten.

Quellen

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