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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage 3 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Leistungsbeschreibung: 3D-Modellierung und BIM
(Stand: 11/2023)
Diese Anlage konkretisiert den Leistungsumfang für die Erstellung von 3D-Modellen (Building Information Modeling). Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wunderloop GmbH.

1. Modellierungsgrundlage und Umgang mit Datenlücken

  1. Erforderliche Unterlagen: Die Grundlage für die Modellierung bilden vollständige Bauzeichnungen in einem geeigneten Maßstab (in der Regel 1:100) oder Punktwolken. Für eine akkurate Repräsentation aller relevanten Gebäudekomponenten sind vollständige, präzise und widerspruchsfreie Maßangaben durch den Kunden erforderlich.
  2. Interpretationsrecht bei Unklarheiten: Wunderloop weist darauf hin, dass Bestandsunterlagen häufig unvollständig oder widersprüchlich sind (z. B. fehlende Höhenangaben in 2D-Plänen). In solchen Fällen ist Wunderloop berechtigt, die Modellierung auf Basis nachvollziehbarer, plausibler Annahmen (z. B. Standard-Geschosshöhen, übliche Wandstärken) nach bestem Wissen vorzunehmen. Diese auf Annahmen basierenden Darstellungen gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

2. Standardleistung: Level of Detail (LOD) 200

Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Modellierung standardmäßig im LOD 200.

  1. Definition LOD 200: Dieser Detaillierungsgrad stellt eine vereinfachte, schematische Darstellung der Realität dar, die typischerweise dem Informationsgehalt von Plänen im Maßstab 1:100 entspricht.
  2. Leistungsumfang: Abgebildet werden grundlegende geometrische und semantische Informationen der Gebäudeelemente (Wände, Decken, Fensteröffnungen als „Loch in der Wand“). Eine detaillierte Ausgestaltung einzelner Bauteile (z. B. Fensterrahmenprofile, Türklinken, Fußleisten, Schichtaufbauten von Wänden) erfolgt nicht.
  3. Fallback-Klausel: Liegen für ein Projekt unvollständige oder nur teilweise verwertbare Informationen vor, erfolgt die Modellierung – unabhängig von anderslautenden Anfragen – stets maximal im LOD 200, da höhere Detaillierungsgrade technisch nicht seriös umsetzbar sind.

3. Beschaffenheitsvereinbarung (Toleranzen)

Aufgrund der Abstraktion im 3D-Modell und potenzieller Unschärfen in den Ausgangsdaten gelten folgende Toleranzen als vereinbarte Beschaffenheit:

  • Flächen- und Längenabweichungen von bis zu 6,0 % bei einzelnen Räumen.
  • Bei kleinen Räumen sind Abweichungen von 5 bis 7 cm in Länge und Breite zulässig.

Solche Abweichungen stellen keinen Mangel der Leistung von Wunderloop dar.

4. Zusätzliche Leistungen (Höhere LODs)

Ein höherer Detaillierungsgrad (z. B. LOD 300 „Dokumentation“ oder LOD 400/500) ist keine Standardleistung.

  1. Voraussetzungen: Die Beauftragung höherer LODs setzt zwingend voraus, dass der Kunde vollständige, aktuelle und maßhaltige Konstruktionszeichnungen oder hochauflösende Punktwolken bereitstellt, die diesen Detaillierungsgrad hergeben.
  2. Vergütung: Höhere Detaillierungsgrade müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
  3. Nachträge: Nachträglich (nach Projektbeginn) eingereichte Unterlagen sowie daraus resultierende Änderungen am Modell gelten als zusätzlicher Aufwand (Change Request) und werden gemäß § 7 der AGB gesondert vergütet.