Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungsbeschreibung: CAD-Services und Dokumentation
(Stand: 11/2023)
Diese Anlage konkretisiert den Leistungsumfang der Wunderloop GmbH. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Zweifel gehen die Regelungen der Haupt-AGB vor.
1. Allgemeine Darstellungsgrundsätze
Die CAD-Umsetzung erfolgt abstrahierend. Abweichungen von einer streng DIN-gerechten Darstellung sind systembedingt möglich und ergeben sich aus den zugrunde gelegten technischen Standards der verwendeten Software sowie den im Folgenden beschriebenen Definitionen.
Da Wunderloop keine Vor-Ort-Prüfung vornimmt, basieren alle Darstellungen ausschließlich auf den vom Kunden gelieferten Daten (Scans, Pläne, Punktwolken).
2. Standardmäßiger Leistungsumfang (Inklusivleistungen)
Sofern die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen vollständig, lesbar und technisch verwertbar sind, umfasst die Standarddarstellung folgende Inhalte:
- a) Fassade: Vereinfachte Darstellung der Fassadenflächen.
- b) Dach: Darstellung von Dachneigungen und -formen (soweit aus Daten ersichtlich).
- c) Dachaufbauten: Darstellung von Dachaufbauten und Kaminen (schemahaft).
- d) Konturen: Außenkonturen von Wänden, Böden und Decken.
- e) Erschließung: Symbolhafte Darstellung von Treppen, Rampen, Schächten, Fahrstühlen und Rolltreppen.
- f) Anbauteile: Symbolhafte Darstellung von Anbauteilen (z. B. Lichtschächte, Vordächer, Balkone, Erker).
- g) Installationen: Symbolhafte Darstellung freiliegender Installationen und fest eingebauter Gegenstände.
- h) Sanitär/Technik: Symbolhafte Darstellung von Sanitärgegenständen und betriebstechnischen Anlagen.
Bemaßung im Standard:
Die Bemaßung erfolgt entsprechend der vereinbarten Informationsdichte (in der Regel Informationsdichte I) und orientiert sich am oben genannten Standardleistungsumfang. Bemaßt wird nur, was in den gelieferten Unterlagen eindeutig lesbar oder messbar ist.
3. Zusätzliche CAD-Leistungen (Gesonderte Beauftragung)
Die nachfolgenden Inhalte sind nicht Bestandteil der Standardleistung. Sie müssen gesondert beauftragt werden und gelten als zusätzliche Leistungen im Sinne der Vergütungsregelungen (Leistung C):
- a) Außenanlagen: Darstellung der Oberflächengestaltung und Gliederung der Außenanlagen.
- b) Verkehrsflächen: Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche.
- c) Verkehrseinrichtungen: Einrichtungen für den Verkehr.
- d) Verformungen: Darstellung von Deckendurchbiegungen, Fußbodengefällen, Wandneigungen und sonstigen Verformungen (verformungsgerechtes Aufmaß).
- e) Material/Farbe: Angaben zu Baumaterialien und Farbbezeichnungen.
- f) Statik: Spannrichtungen von Decken im Grundriss.
- g) Winkel: Darstellung von Abweichungen vom rechten Winkel im Grundriss.
- h) Umgebung: Darstellung angrenzender Bauwerke.
- i) Nachbarn: Dachneigungen und -formen der Nachbarbebauung.
- j) Details: Gesimse, Gewände und Verkleidungen.
- k) TGA-Fachplanung: Darstellung betriebstechnischer Anlagen nach einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 12792, IEC TR 261836, DIN EN 61082, ISO 4067-2) statt Symbolik, einschließlich:
- Wasser-, Abwasser-, Heizungs-, Gas-, Strom-, Klima- und Lüftungsanlagen.
- Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen.
- Elektrotechnik, Fördertechnik, Fernmelde-, Medien-, Abfall- und Feuerlöschanlagen.
- l) Schäden: Dokumentation von Bauschäden.
- m) Historie: Hinweise auf frühere Bauzustände und Nutzungen.
- n) Rechte: Angaben zu Miet- und Wohnrechten, Fensterrechten sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.
4. Erweiterte Bemaßung (Gesonderte Beauftragung)
Soweit nach Art des Bauwerks anwendbar und die erforderlichen Daten in den vom Kunden gelieferten Unterlagen vorliegen, können gegen gesonderte Vergütung zusätzlich folgende Maße aufgenommen werden:
- a) Maße von Senk- und Sickergruben.
- b) Dachneigungen und Dachüberstände.
- c) Abmessungen von Dachaufbauten.
- d) Abmessungen des Dachstuhls und seiner Bauteile.
- e) Abmessungen des Fachwerks.
- f) Abmessungen von Gesimsen, Gewänden und Verkleidungen.
- g) Abmessungen von Treppen, Rampen und Schächten.
- h) Abmessungen von Schornsteinen und deren Komponenten.
- i) Maße von Vor- und Rücksprüngen mit konstruktiven und gestalterischen Details.
- j) Abmessungen fest eingebauter Gegenstände.
- k) Winkelangaben bei nicht-rechten Winkeln sowie bei außerwinkligen Konstruktionen.